Infoartikel

Anträge der Weilheimer Wählervereinigungen zum Haushaltsplan 2021

FWV: 1. Möglichkeiten schnellerer Anbindung von Haushalten und Unternehmen an das Glasfasernetz prüfen

UWV: 1. Einbindung des Gemeinderats noch vor Sommer in Haushaltsplanung 2022 2. Erhebung Zahlen für U3-Betreuung, um Räume anzumieten, Neubau oder Sanierung des Kindergartens Hepsisau und Kooperation mit freien Trägern prüfen 3. Aktualisierte Erhebung von Baulücken, Leer­ständen und Befragungen der Eigentümer sowie Information über mögliche Grundstücksankäufe oder Kooperation mit Bauträgern 4. Gemeinderat nicht-öffentlich über mögliche Grundstücksverkäufe an die Stadt informieren und in Entscheidung einbinden.

SBV: 1. Prüfung, ob im BZW bereits vor der eigentlichen Sanierung Lüftungsgeräte eingebaut werden können 2. Erneute Maßnahmen zur Forcierung der Innenentwicklung 3. Anpassung der Vergabekriterien für städtische Bauplätze - Ehrenamt berücksichtigen, Angleichung Bewertung für Hepsisauer und Weilheimer Bürger 4. Veräußerung des letzten städtischen Bauplatzes in der Gänsweide I 5. Veräußerung oder neue Nutzung des Gebäudes Kichgasse 9 6. Beantragung einer kos- tenlosen Initialberatung zu kommunaler Wärmeplanung durch die Klimaschutz- und Energieagentur. 7. Erfassung der Leerstände von Gewerbegebäuden 8. Prüfung der Errichtung weiterer PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden 9. Prüfung, ob der Marktplatz an einigen Wochenenden im Sommer für KFZ gesperrt werden kann 10. Errichtung einer E-Ladesäule für KFZ in der Nähe der Innenstadt 11. Anonyme Mitarbeiterbefragung beim städtischen Personal

BDF: 1. Umplanung der Schulturnhalle Limburgschule, um Baukosten zu reduzieren 2. Überprüfung des Schulstandorts Limburgschule, für die könnte bei Sanierung des BZW ein Interimsbau später verwendet werden 3. Berücksichtigung Kinderbetreuung im Baugebiet Gänsweide III mit Option späterer Umnutzung in Seniorentreff oder Wohnraum 4. Bei der anstehenden Sanierung/Erneuerung des Kindergartens Hepsisau einen Naturkindergarten in Überlegungen einbeziehen 5. Konzept zur Mensanutzung am BZW überarbeiten, flexiblere Buchungsmöglichkeiten, erweitertes Essensangebot, Flexibilisierung des Personals durch Aushilfen oder Ehrenamt 6. Zügiger Abverkauf von nicht von der Stadt benötigten städtischen Grundstücken. bil