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Auch Künstler bekommen Soforthilfe des Landes

Die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg richtet sich gemäß dem CDU-Landtagsabgeordneten Karl Zimmermann an Soloselbstständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft. Eingeschlossen sind Angehörige der Freien, auch künstlerisch-publizistischen Berufe. Um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt werden.

Antragsberechtigt sind auch Soloselbstständige Im Bereich von Kunst und Kultur. Dazu gehören bildende oder darstellende Künstler, Musiker, Kreativschaffende, Designer und Architekten, die mit ihrer selbstständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel ihres Nettoeinkommens bestreiten.

Eine Voraussetzung ist, dass der Antragsteller unmittelbar durch die Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder massive Liquiditätsengpässe geraten ist.ank