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Auf sehr dünnem Eis

Kommentar von Reimund Elbe zum Sportgerichtsurteil gegen den
FC Frickenhausen

Das Bezirksportgericht hat mit seinem Urteil zur Wertung des abgebrochenen Bezirksligaspitzenspiels zwischen Frickenhausen und Köngen lediglich die zweitbeste Lösung gewählt. Eine Spielwiederholung wäre angesichts der komplexen Gemengelage mit unterschiedlichen Aussagen und Interessenlagen der Beteiligten die sportlich deutlich fairere und den Ereignissen und Abläufen angemessenere Variante gewesen.

Zumal die wichtigste Frage im Verfahren offen blieb: wa­rum Schiedsrichter Horst Schulz, trotz offenkundiger Bereitschaft beider Teams zur Weiterführung der Begegnung und der längst wieder beruhigten Lage auf dem Platz, die Partie überhaupt abbrach. Dass der Referee die Weiterführung des Spiels von der Namensnennung der Platzsturm-Zuschauer abhängig machte, wirkt absurd. Zumal der Württembergische Fußballverband selbst die Messlatte für einen Spielabbruch sehr hoch anlegt: Grundsätzlich sei es für einen Schiedsrichter erstes Ziel, ein Spiel zu Ende zu bringen. Nur wenn eine Situation äußerst unübersichtlich ist oder der Schiedsrichter selbst attackiert wird, wäre ein Spielabbruch angemessen - beide Voraussetzungen waren am 2. Dezember in Frickenhausen allerdings nicht gegeben, zumal sich Köngener wie Frickenhausener Spieler nach dem Abbruch sogar noch kollegial am Mittelkreis abklatschten.

Das Urteil des Bezirkssportgerichts wirft somit mehr Fragen auf als es beantwortet. Dass der FC Frickenhausen in Berufung geht, verwundert nicht. Ordner und weitere Vereinsfunktionäre hatten damals sofort eingegriffen und damit, ebenso wie die Köngener, zur schnellen Beruhigung der Lage beigetragen. So bleibt dieser Richterspruch bei genauem Hinsehen ein Urteil auf sehr dünnem Eis und einer voller Widersprüche.