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Auswahl einiger Neuerungen, die vorerst aufgeschoben werden

Für Autofahrer lohnt es sich derzeit, ihre Bußgeldbescheide gründlicher anzusehen und zu prüfen, gerade bei Fahrverboten kann das viel Ärger sparen, auch wenn das in Esslingen bislang nicht viele betroffen hat. Infrage kommen alle Bescheide, die seit dem 28. April ausgestellt worden sind.

Unter adac.de/stvo hat der Verkehrsclub eine Tabelle über Vergehen nach altem und neuem Bußgeldkatalog aufgelistet. Zum Beispiel: Wer unzulässig in zweiter Reihe parkt, würde nach der neuen Verordnung mit 55 Euro zur Kasse gebeten. Nach der alten StVO waren das lediglich 15 Euro.

Es gab viele sinnvolle Neuerungen, so soll künftig mehr Rücksicht auf die Radfahrer genommen werden. Das unzulässige Halten auf einem „Radschutzstreifen“, also einem von der Fahrbahn abgetrennten Radweg, soll 55 Euro kosten. Nach der alten Verordnung gibt es kein Bußgeld.

Wer durch falsches Parken einen Rettungswagen behindert, soll künftig 100 statt 65 Euro zahlen. Und wer beim Abbiegen Fußgänger gefährdet, soll 140 statt 70 Euro zahlen. Solche Neuerungen, die eine fortschrittliche Verkehrspolitik widerspiegeln, sind vorerst aufgeschoben.zap