Infoartikel

Bereitschafts- und Notdienste

Für den Betriebsdienst des beim Landratsamt Esslingen angesiedelten Straßenbauamts besteht außerhalb der normalen Dienstzeiten keine Bereitschaftspflicht. Kommt es an Steigen zu Hangrutschungen, Unfällen oder anderen Extremereignissen, kann die Polizei auf eine Liste mit Telefonnummern von Fachfirmen mit einer 24-Stunden-Bereitschaft zurückgreifen, um die Strecke abzusichern oder Reinigungsarbeiten durchführen zu lassen. Diese Liste soll nun auch bei der Leitstelle in Esslingen hinterlegt werden. Darüber hinaus kann auch die Polizei Steigen sperren. Laut einem Sprecher des Polizeipräsidiums Reutlingen informieren die Beamten in solchen Fällen immer die Leitstelle.dh