Kirchheim

„Besonders erniedrigend“

Gericht Zwei Männer sollen in Kirchheim eine Bekannte in ihrer Wohnung vergewaltigt und die Tat gefilmt haben.

Kirchheim. Zwei aus dem syrischen Kriegsgebiet nach Deutschland geflüchtete 20- und 24-jährige Männer sollen in einer Kirchheimer Wohnung eine junge Landsmännin gemeinschaftlich und brutal stundenlang vergewaltigt und das Verbrechen mit dem Smartphone gefilmt haben. Vor der 3. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts sind sie geständig, streiten aber Gewalt ab.

Frau lud sie zum Streichen ein

Die beiden Männer kamen im Dezember 2015 als Kriegsflüchtlinge in Deutschland an. Zunächst waren sie in der Flüchtlingsunterkunft in der Charlottenstraße in Kirchheim untergebracht. Nur bei einem ist das Asylersuchen inzwischen per Ablehnung entschieden. Der Ältere wartet noch auf den Bescheid.

Der Anklage zufolge sollen die beiden, die sich gut kannten, am Abend des 31. August letzten Jahres das Angebot der Frau angenommen haben, ihre neue Einzimmerwohnung ganz in der Nähe der Unterkunft mit neuer Farbe zu verschönern. Als Belohnung sei ein Kuss versprochen worden.

Doch nach der Streicharbeit, so der staatsanwaltliche Vorwurf, hätten die beiden die junge Frau gemeinsam vergewaltigt. Sie sei an den Armen gepackt, geküsst, und im Badzimmer auf den Boden gedrückt worden. Die Männer hätten die Frau abwechselnd missbraucht, so die Anklage - während die Handykamera lief, „zur Erinnerung“, wie der Ältere den Richtern am gestrigen ersten Prozesstag sagte.

Auf dem Handy des älteren Täters hat man zahlreiche Pornofilme entdeckt. Die Frage, ob er das Video etwa für eine spätere Erpressung der vergewaltigen Frau benutzen wollte, verneint der 24-Jährige, für den die Tat das erste Sex-Erlebnis überhaupt in seinem Leben gewesen sei. Auch in Syrien habe er keine Freundin gehabt.

Das Opfer wurde bei der zweistündigen Tat angesichts der Bruerheblich verletzt. In der Anklage steht: Verletzungen an den Armen, der Schulter, den Beinen und dem Gesäß, wobei die junge Frau während der Tat erhebliche Schmerzen habe erleiden müssen. Die Tat, so der Staatsanwalt, sei für das Opfer „besonders erniedrigend“ gewesen. Unverständlich ist für die Richter der 3. Jugendkammer auch, dass einer der beiden angeklagten Syrer noch aus der Haft dem Opfer in einem Brief einen Heiratsantrag machte.

Im gestrigen Kreuzverhör durch das Gericht und die Verteidiger wird die Tat von den beiden jungen Männern im Kern nicht abgestritten. Der Vorwurf allerdings, man habe die Frau gewaltsam zu Boden geworfen, wird vehement verneint. Die Frau sei alleine auf den Boden gefallen und dann in das Badezimmer „gerutscht“, sagen sie aus. Angefangen habe das Ganze nur, weil das Opfer ihnen als Belohnung für die Wohnungsrenovierungsarbeiten diesen Kuss versprochen hatte, reden sich die Verdächtigen raus. Ein Kuss mit verheerenden Folgen.

Nach einhelliger Aussage des Duos wollten sie die Wohnung nach der Arbeit eigentlich gleich verlassen. Nur weil man im Flur noch Stimmen von Nachbarn hörte und man vermeiden wollte, dass diese Nachbarn zwei Männer aus der Wohnung der alleinstehenden jungen Frau kommen sehen, habe man hinter der Türe einige Minuten gewartet.

Täter entschuldigen sich

Vor der 3. Großen Strafkammer entschuldigten sich die Angeklagten für „diesen Fehler“ und gelobten, so etwas nicht mehr zu tun. Den Film, den einer von ihnen von der Tat aufgezeichnet hat, wird das Gericht im Verhandlungssaal als Beweismittel vorführen, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Auch die Vernehmung des Opfers wird wohl hinter verschlossenen Türen stattfinden. Dazu hat das Gericht noch weitere Zeugen und einen psychiatrischen Gutachter geladen, um herauszufinden, inwieweit die Angeklagten verantwortlich sind. Insgesamt sind vier Verhandlungstage für den Prozess angesetzt. Am 14. März soll das Urteil gesprochen werden. Bernd Winckler