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Bestrafungen sind eher eine Randerscheinung

Jobcenter Unter den Hartz-IV-Empfängern in Kirchheim sind 2,7 Prozent von Sanktionen betroffen.

Kirchheim. Im Bereich des Jobcenters Kirchheim sind aktuell 2,7 Prozent der Leistungsempfänger von Kürzungen ihrer Bezüge betroffen. Die Tendenz seit dem vergangenen Jahr ist fallend. „Im Zeitraum Oktober 2017 bis September 2018 wurden in Kirchheim 662 Sanktionen ausgesprochen. Genau ein Jahr zuvor waren dies 847“, sagt Gabriele Allgeier, Standortleiterin im Jobcenter Kirchheim. Im Schnitt werden pro Monat also 69 Strafen ausgesprochen. Insgesamt sind 2 533 Menschen im Einzugsbereich des Kirchheimer Jobcenters „leistungsberechtigt“.

Gabriele Allgeier spricht mit Respekt von den Menschen, die zu ihr kommen. Mit den „Kunden“ würden im ersten Gespräch Spielregeln festgelegt. Dazu gehörten eben auch Sanktionen. Der größte Teil hat mit „Meldeversäumnissen“ zu tun, wenn jemand ohne Angabe von Gründen nicht zu einem vereinbarten Termin erscheint. Seltener kommt vor, dass sich jemand weigert, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder eine Qualifizierung ablehnt. Dann gibt es in der Regel eine „Anhörung“.

Die Möglichkeit einer Bestrafung ist für Gabriele Allgeier und ihre Mitarbeiterin das letzte Mittel. „Sonst hätten Sie nichts in der Hand“, sagt sie. Es gebe Menschen, die sich konsequent verweigern, es gebe aber auch Menschen, die sich nichts zutrauen. Grundsätzlich gelte: Je länger jemand in der Arbeitslosigkeit ist, desto schwieriger wird es für ihn, weil auch die Angst vor dem Scheitern wächst. Bei den Maßnahmen gehe es nicht immer nur um Qualifikation, sagt Allgeier. „Es geht darum, Perspektiven zu bekommen. Das verlernen Menschen, wenn sie zu Hause sind.“

Die Höhe der Sanktionierung bei sogenannten „Pflichtverletzungen“ ist gestaffelt. In der ersten Stufe mindert sich der Regelbedarf um 30 Prozent, bei einer wiederholten Pflichtverletzung um 60 Prozent. Aber: Wenn die Grundsicherung um mehr als 30 Prozent gekürzt wird, kann das Jobcenter Sachleistungen als Zuschuss erbringen, meist in Form eines Lebensmittelgutscheins. Leben Kinder unter 18 im Haushalt, müssen auch „Sachleistungen“ gewährt werden. Thomas Zapp