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Bürgernähe im zweiten Anlauf

So ist‘s recht - die gelbe Markierung zeigt: Parken ist verboten.
So ist‘s recht - die gelbe Markierung zeigt: Parken ist verboten.

Auf den Salto mortale folgt die Rolle rückwärts: Mit ihrer Entscheidung, Verwarnungen zurückzunehmen, hat die Kirchheimer Stadtverwaltung aber keineswegs ihr Gesicht verloren. Im Gegenteil: Sie hat es gewahrt. Stures Festhalten an den Buchstaben des Gesetzes wäre in diesem Fall vollkommen unangebracht gewesen. Den Vorwurf der „Abzocke“, der so oft erhoben wird, wäre die Stadt nicht mehr losgeworden.

Auch wenn sich die Autofahrer nicht juristisch auf ein Gewohnheitsrecht berufen können, stehen sie hier doch zumindest moralisch nicht in der Schuld: Es ist kein Frevel, wenn man im dritten Jahr in Folge an derselben Stelle parkt wie immer. Ein Autofahrer hat bestimmt keine tägliche Holschuld bei der Frage, ob er sein Fahrzeug an gewohnter Stelle abstellen darf oder nicht. Bei einer solch gravierenden Änderung hat vielmehr die Behörde, die die neue Regelung anordnet, eine Bringschuld - in einer Form, in der jeder auf den ersten Blick erkennt: Hoppla, hier hat sich was geändert.

Spät, aber wenigstens nicht zu spät hat die Stadtverwaltung reagiert. Und sie hat richtig reagiert: Die Bevölkerung wird informiert, und es gibt eine Übergangsfrist. Die läuft bis Sonntag, aber das dürfte gar nicht nötig sein. Denn kaum waren gestern die gelben Kreuze angebracht, die den Radweg sichtlich nicht mehr als Parkplatz ausweisen, stand am Nachmittag schon kein einziges Auto mehr dort. Die Parkplatzsucher haben sich also schnell an die geänderte Situation angepasst - nachdem sie diese erkannt hatten.

Noch besser ist die Reaktion der Verwaltung, bisher ausgestellte Verwarnungen auszusetzen. Auch hier hätte sie sich auf Rechtspositionen berufen können, die das Eintreiben der Verwarnungsgelder ermöglicht hätten. So jedoch zeigt sie, dass es auch unbürokratisch geht. Und das ist praktizierte Bürgernähe - zwar erst im zweiten Anlauf, aber immerhin.