Kirchheim

Bund stoppt Versteigerung von Honeckers Orden

Geschichte Der Kirchheimer Andreas Thies muss 98 Posten aus dem Nachlass des ehemaligen DDR-Staatsratsvorsitzenden aus einer Auktion nehmen. Von Thomas Zapp

Für die an Honecker verliehenen Orden „Held der Sowjetunion“ und „Held der DDR“ hätten Sammler 94¿000 Euro gezahlt.Foto: Roberto
Für die an Honecker verliehenen Orden „Held der Sowjetunion“ und „Held der DDR“ hätten Sammler 94 000 Euro gezahlt. Foto: Roberto Bulgrin

Der „Held der Sowjetunion“ wäre einem Sammler 50 000 Euro wert gewesen, aber der Orden wurde wie 97 weitere Stücke aus dem Nachlass seines ehemaligem Trägers, dem Ex-Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker, per einstweiliger Verfügung aus der Versteigerung genommen. „So etwas kommt immer mal wieder vor“, sagt der Kirchheimer Auktionator Andreas Thies, der mit dem Vorfall bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte. Die Verfügung hatte nämlich eine staatliche Behörde erwirkt - die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Das war allerdings auch für den Auktionator mit 35 Jahren Berufserfahrung neu. „Von denen habe ich noch nie etwas gehört“, sagt er.

Auf Anfrage des Teckboten gibt die Bundesanstalt mit Sitz in Bonn folgende Antwort: „Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist unter anderem für die Erfassung des beweglichen Vermögens der ehemaligen DDR zuständig. Hierzu können auch Orden und Geschenke an zentrale Staatsorgane der ehemaligen DDR zählen. Nachdem die zur Auktion anstehenden Vermögensgegenstände dem Bund nach dem Einigungsvertrag zugeordnet worden sind, hat die BImA beim Landgericht Stuttgart einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu der erwähnten Versteigerung gestellt. Das Landgericht Stuttgart hat diese einstweilige Verfügung am vergangenen Freitag erlassen, sie wurde dem Auktionshaus zugestellt sowie die entsprechenden Objekte beschlagnahmt.“ Zum laufenden Verfahren will die Behörde jedoch keine Angaben machen.

„Das klingt dramatischer als es ist“, meint Andreas Thies gelassen. Er vertraut darauf, dass der Staat bei einer zivilrechtlichen Klage vor Gericht wie Otto Normalverbraucher behandelt wird. Er hält den Argumenten des beauftragten Anwalts entgegen, dass die Orden von Honecker 1993 persönlich an einen Privatmann verkauft worden seien, und zwar keineswegs heimlich. „Der Verkauf war damals in allen Medien, warum hat sich der Staat damals nicht gemeldet“, fragt sich Thies. Auch die aktuelle Versteigerung sei lange angekündigt gewesen. „Ich hatte sie ein halbes Jahr lang beworben“, sagt er. Dass die einstweilige Verfügung am Abend vorher eingereicht wurde, kann er nur schwer nachvollziehen.

Er ist überzeugt, dass der Staat „keinen Rechtsanspruch“ auf die 98 Positionen aus dem Honecker-Nachlass hat, die zurzeit beim Amtsgericht Kirchheim eingelagert sind. „Ich hatte vor 20 Jahren Orden vom ehemaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke versteigert“, erzählt er. Nach derselben Logik hätten auch diese Objekte dem deutschen Staat gehören müssen. „Im Schreiben des Anwalts ist aber die Möglichkeit erwähnt, dass die Eigentumsrechte an Dritte übergegangen sind“, glaubt Andreas Thies auch jetzt, dass er gute Chancen hat.

Der Kirchheimer Auktionator will nun in die Offensive gehen und den Staat auf Schadenersatz verklagen. Den Wert des nun nicht versteigerten Honecker-Nachlasses schätzt er auf eine Million Euro. Dafür liege ihm auch ein schriftliches Gebot vor. „Der Saal war voll. Die Kunden waren trotz Corona aus Russland angereist“, berichtet Andreas Thies. Er geht nun davon aus, dass der Eigentümer, im Fachjargon Einlieferer genannt, ihn mit der Klage beauftragen wird. „Der Markt ist sehr sensibel“, argumentiert er. Denn wenn Rechtsmängel von Auktionsgegenständen im Raum stünden, würden potenzielle Käufer abgeschreckt. Es ist demnach unsicher, ob der Betrag bei einer späteren Auktion wieder erreicht werden könnte.

Abgesehen davon würde er selbst auch noch seine eigenen Kos­ten einklagen, die unter anderem für Werbung und Kataloge zur Versteigerung angefallen sind. Gelohnt hat sich für ihn die Auktion dennoch: Für Objekte aus dem Dritten Reich, wie eine Silberschatulle aus dem Besitz Adolf Hitlers, wurde ein Erlös von insgesamt 1,5 Millionen Euro erzielt.

Reaktion auf Kritik: „Unwissenschaftlich“

Kritik an der Auktion äußerten Vertreter der Linken im Rahmen eines „kritisch-plakativen Spaziergangs“ der Linken (der Teckbote berichtete). Sie waren der Meinung, dass Nazi-Devotionalien nicht unter den Hammer gehören. Den kritisierten Auktionator Andreas Thies haben die Proteste geärgert. „Wir achten darauf, dass die Dinge nicht in die falschen Hände kommen“, versichert er. Bieter müssten im Voraus eine entsprechende Erklärung nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches unterschreiben, dass niemand die ersteigerten Stücke zu Propagandazwecken verwenden dürfe. Häufig seien es Museen, die solche Stücke ersteigerten, erklärt der Auktionator.

Dass Relikte aus der Zeit des Dritten Reiches nicht mehr gezeigt werden dürften, hält er für falsch. „Das ist unwissenschaftlich. Wenn es nichts mehr zu sehen gibt, wie wollen Sie erklären, dass es diese Zeit einmal gegeben hat?“, fragt er.zap