Kirchheim

Das Erbe ist zu erhalten

Wehe, wenn sie losgelassen: So schrieb einst Friedrich Schiller über die Elemente und die Verheerungen, die sie anrichten können. Konkret geht es um eine Feuersbrunst, wie sie 1690 Kirchheim vernichtet hat. Verheerend können aber auch ganz andere Elemente wirken: Wenn manche Stadtplaner und Architekten meinen, sich austoben und das Maximum ausloten zu müssen, können sie - trotz prinzipiell konstruktiver Arbeit - das gewachsene Erbe einer Innenstadt zerstören und zunichte machen.

So gut wie auf des Feuers „Himmelskraft“ könnten die Schillerworte „Wachsend ohne Widerstand“ auch auf die Planungen für den Neubau Marktstraße 1 + 3 in Kirchheim zutreffen - gäbe es nicht doch massiven Widerstand, der sich sogar mitten im Gestaltungsbeirat regt.

Angefangen hat es mit dem fachlich wie sachlich begründeten Widerstand seitens des Denkmalschutzes: Kirchheim war nur eine von zwei Städten, die im 16. Jahrhundert in den Rang einer württembergischen Landesfestung erhoben wurden. Im Gegensatz zur anderen Stadt - Schorndorf - hat sich Kirchheim aber noch sehr viel mehr Erinnerungen an diese Zeit und an diese Funktion bewahrt. Und was sich als historisches Erbe so lange erhalten hat, sollte man zu Beginn des 21. Jahrhunderts keinesfalls leichtfertig verspielen.

Aber auch die Mitglieder des Gestaltungsbeirats selbst waren sich einig, dass die derzeit angestrebte Dimension des Neubaus deutlich überzogen ist. Auch hier sei an Schiller erinnert, wo es im „Wallenstein“ heißt: „Vor Tische las man‘s anders.“ Der aktuelle Entwurf nämlich hält sich schlichtweg nicht an die vereinbarten Ausmaße. Er rückt viel weiter in den Rollschuhplatz hin­ein als jemals vorgesehen.

Einen Pluspunkt hat die jüngste Version immerhin: Sie hat eine deutlich gesenkte Traufhöhe erhalten. Gleiches muss jetzt auch noch mit der First­höhe geschehen. Die beiden Stangen, die die Firsthöhe anzeigen, ragen viel zu weit in den Himmel empor. Die Reduzierung der Firsthöhe ist eine der Hausaufgaben des Gestaltungsbeirats für die planenden Architekten.

Wer aber hätte im Zweifelsfall das letzte Wort? Weder die Stadtplanung noch die Inves­toren oder die Architekten. Auch der Gestaltungsbeirat hat nur eine beratende Funktion. Am Ende lassen sich die maximal zulässigen Dimensionen in einem Bebauungsplan festschreiben. Und diesen verabschiedet der Gemeinderat. Der wiederum hat bereits im Mai erkennen lassen, dass das neue Gebäude nicht so stadtbildprägend werden soll wie das Rathaus oder die Martinskirche. Recht hat er!