Kirchheim

Das Geballere muss ausfallen

Tradition Silvesterknaller dürfen nicht verkauft werden. Auch für Restbestände gelten Einschränkungen.

Kirchheim. Nur noch wenige Tage, dann wird das Jahr 2020 verabschiedet und das neue Jahr begrüßt. Aufgrund der Corona-Pandemie gelten zu diesem Jahreswechsel jedoch einige Einschränkungen.

So gelten nach den Lockerungen der Weihnachtstage wieder die verschärften Regelungen: Erlaubt sind für private Zusammenkünfte maximal fünf Personen aus zwei Haushalten - Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen hierbei nicht mit. Auch die Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 5 Uhr morgens treten wieder in Kraft. Übernachtungen bei Freunden und Verwandten sind an Silvester zwar erlaubt, allerdings müssen die Gäste vor 20 Uhr anreisen und die Kontaktbeschränkungen im privaten Raum einhalten.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat für dieses Jahr mit Zustimmung des Bundesrates den Verkauf von Silvesterfeuerwerk an Privatpersonen deutschlandweit untersagt. Betroffen von diesem Verbot sind die typischen Silvesterknaller und Raketen. Zusätzlich zum bundesweiten Verkaufsverbot ist in Baden-Württemberg grundsätzlich das Züdnen von Böllern und Raketen im öffentlichen Raum verboten. Zum Jahreswechsel darf also nur auf dem Privatgrundstück geböllert werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. „Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren können jedoch durch falsche Lagerung beschädigt sein und sollten ebenfalls nicht gezündet werden, um das Verletzungsrisiko zu reduzieren“, erklärt Carsten Röhrle, Leiter des Sachgebiets Sicherheit und Gewerbe bei der Stadtverwaltung Kirchheim. „Unsere Empfehlung lautet, möglichst ganz auf Feuerwerk zu verzichten, um Ansammlungen zu vermeiden und die Notaufnahmen zu entlasten.“

Zum Schutz der Altstadt

In der historischen Innenstadt von Kirchheim bleibt Feuerwerk wie in der Vergangenheit ebenfalls tabu. Das Verbot gründet sich auf eine Verordnung im Sprengstoffgesetz, das das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verbietet. Wegen der Brandgefahr für die geschichtsträchtigen Fachwerkhäuser ist deshalb das Abbrennen von Feuerwerk innerhalb des Alleenrings bereits seit einigen Jahren verboten. Auch außerhalb der Altstadt durften in unmittelbarer Nähe zu Fachwerkhäusern keine Böller, Raketen oder Feuerwerksbatterien abgebrannt werden, um die unwiederbringliche, historische Bausubstanz zu schützen. pm