Infoartikel

Das Land berät, fördert und gibt vor

Der Klimaschutz unterliegt oft europäischer und bundesdeutscher Gesetzgebung - vom Emissionshandel über die Klimaschutzverordnung und das Erneuerbare-Energien-Gesetz bis zur CO2-Bepreisung.

Den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg setzt das Klimaschutzgesetz des Landes, das 2020 neu aufgelegt wurde. Es macht unter anderem Vorgaben zur Installation von Photovoltaikanlagen, zu kommunalen Wärmeplänen und zur Erfassung des Energieverbrauchs durch Gemeinden.

Das Land fördert zudem die Energieberatung in Energieagenturen und Kompetenzzentren und legt Förderprogramme für Kommunen und mittelständische Unternehmen auf. bil