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Der Eingang von der Straßenseite setzt den Kreisverkehr am Amtsgericht voraus

Der Neubau des Mehrgenerationenhauses Linde könnte sich auch ganz deutlich auf den Straßenverkehr am Alleenring auswirken: Zum Vorhaben gehören nicht nur der Erhalt oder die Rekonstruktion der historischen Fassade, sondern auch die Wiederherstellung des alten Eingangs. Der war einmal auf der Straßenseite zu finden, unterhalb des Auslegers - an der Stelle also, wo sich jetzt der angedeutete Holzerker befindet.

Den Platz für eine Treppe, noch dazu für eine Rampe, die den barrierefreien Zugang ermöglichen würde, bietet die aktuelle Verkehrsführung aber nicht. Dieser Platz würde sich erst dann ergeben, wenn die Ampel-Kreuzung am Amtsgericht durch einen Kreisverkehr ersetzt wäre. Dann könnte die Linksabbiegespur vor der Linde entfallen. Der Verkehr könnte zweispurig geführt werden. Der Gehweg vor der Linde ließe sich dann verbreitern.

Ein Kreisverkehr am Amtsgericht ist eigentlich schon lange vorgesehen. Der Verkehr könnte dadurch wesentlich besser fließen als durch die Ampelregelung. Bisher ist die Umsetzung dieser Idee aber immer an der Kostenfrage gescheitert. Der Kreisverkehr wurde immer als wünschenswert, aber nicht als dringend notwendig angesehen. Angesichts vieler weiterer „Baustellen“ hat die Stadt diesen Kreisel immer wieder zurückgestellt.

Zwangsweise sei der Kreisverkehr am Amtsgericht die Voraussetzung, um den historischen Eingang der Linde wiederherstellen zu können, hat der Gestaltungsbeirat in einer Sitzung im Oktober festgestellt. Die Freien Wähler sehen diese Verbindung nicht, wie Christoph Miller im Gemeinderat ausführte: „Der Eingang kann auch im hinteren Teil barrierefrei erfolgen.“ Vielleicht braucht es den Eingang von der Straßenseite also gar nicht.vol