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Der Frauenanteil im Bundestag dümpelt bei 30 Prozent seit Jahren dahin

Silke Ruth Laskowski
Silke Ruth Laskowski

Zum paritätischen Wahlgesetz hat Dr. Silke Ruth Laskowski, Juristin und Hochschullehrerin an der Universität Kassel, bei der Online-Veranstaltung einen Impulsvortrag gehalten. Das war nahezu eine Punktlandung, denn zwei Tage zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht ihre Wahlprüfungsbeschwerde als unzulässig verworfen. „Das war das zweitbeste Ergebnis, denn das Gericht hat alles offen gelassen. Die Beschwerde sei nicht ordentlich begründet, heißt es zu dieser Entscheidung“, sagte Silke Ruth Laskowski.

Sie ist keinesfalls entmutig, im Gegenteil: „Wir werden alle Rechtsgeschichte schreiben, das finde ich fabelhaft“, ist sie sich sicher. Auf 41 Seiten hat das Gericht den Weg vorgegeben. „Sie können sicher sein, dass ich jeden einzelnen Punkt entsprechend begründen werde“, versprach sie.

Der Gesetzgeber sei auf einem guten Weg, dass im Bundestag in nicht allzu ferner Zukunft deutlich mehr Frauen sitzen. „Halbe, halbe“, ist ihre Wunschvorstellung, denn das spiegelt die Realität wider.

„Frauen haben in der Demokratie ein selbstverständliches Anrecht auf Teilhabe an politischer und wirtschaftlicher Macht“, zitierte sie Jutta Limbach, die verstorbene, ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Davon ist Deutschland weit entfernt. 1998 lag der Frauenanteil im Bundestag bei 30 Prozent.

„Seither dümpeln wir so dahin. Als die FDP aus dem Bundestag rausgeflogen ist, waren es immerhin 36 Prozent, denn diese Partei ist sehr männerlastig - und das wirkt sich gleich aus“, so die Kasseler Professorin. Im baden-württembergischen Landtag liegt die Frauenquote bei knapp 25 Prozent.

Um die strukturelle Benachteiligung und damit die Diskriminierung von Frauen durch die Parteien zu beenden, sei ein paritätisches Wahlgesetz unabdingbar. Nur so lasse sich der Unterrepräsentanz von Frauen in den Parlamenten entgegenwirken. ih