Fälle für 110: Wenn Menschen in Not und Gefahr sind und die Zeit drängt. Beispiele: Verkehrsunfälle sowie das Beobachten und Erleben von Straftaten.
Fälle für 112: Medizinischen Notfälle oder Brände. Unabhängig davon ist es im Zweifelsfall aber egal, welche Nummer gewählt wird. Jeder Notruf wird nämlich schnell an die zuständige Stelle weitergegeben.
Gebühren: Für einen Notruf fallen weder über Handy noch über Festnetz Gebühren an.
Farbe bekennen: Jeder Anrufer sollte seinen Namen und seine Telefonnummer für mögliche Rückfragen nennen. Jeder Notruf wird aufgezeichnet.
Bei Besetztzeichen: Grundsätzlich sind genügend Notrufleitungen vorhanden. In seltenen Fällen kann ein Anrufer beim Notruf zunächst in der Warteschleife landen. Dann ist es wichtig, nicht aufzulegen.
Für Menschen mit Einschränkungen: Menschen mit einem Sprach- oder Hörhandicap können einen Hilferuf per Fax über die landesweit einheitliche Notruf-Faxnummer 110 oder per SMS über die Rufnummer 0 15 22/1 80 71 10 an die Leitstelle der Polizei senden. sw