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Die Abstiegsregelung der Kreisliga A

Die Sollzahl von 15 Vereinen in der Liga muss nach Abschluss der Saison erreicht werden - diese neue Regelung wurde am Staffeltag für die aktuelle Runde festgelegt. Das bedeutet, dass es zu einem verschärften Abstieg kommen kann. Im ungünstigen Fall könnten sogar bis zu sieben Mannschaften direkt absteigen. Dies hängt davon ab, wie viele Teams aus der jeweils höheren Liga kommen. Momentan müssten - weil in der Bezirksliga mit den SF Dettingen und dem FV 09 Nürtingen zwei Vereine auf einem Abstiegsplatz stehen - fünf Vereine den bitteren Weg in die Kreisliga B antreten. kdl