Infoartikel

Die Zahl der Tätlichkeiten nimmt zu

Tätlichkeiten gegen Spieler ahndet die Sportgerichtsbarkeit des WFV mit Sperrstrafen zwischen sechs Wochen und 18 Monaten. Wer den Schiedsrichter angeht, wird zwischen vier und 24 Monaten aus dem Verkehr gezogen. In beiden Fällen droht außerdem der Ausschluss aus dem Verband.

Im Bezirk Neckar/Fils gab es in der aktuellen Saison bislang 44 entsprechende Verfahren, in der gesamten Saison 15/16 68 - Zahlen für die Spielzeiten 16/17 und 17/18 gibt es nicht wegen des in dieser Zeit unbesetzten Bezirkssportgerichts. Nach dem schlagzeilenträchtigen Rücktritt des damaligen Vorsitzenden Siegfried Bippus im Mai 2017 wurden Fälle aus dem Bezirk verbandsweit verteilt.pet