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Drei Fragen an Verbraucherschützer Matthias Bauer

1. Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine zu hohe Gas- oder Stromrechnung bekomme?

Der Gas- oder Stromversorger kann im Normalfall darauf bestehen, dass seine Rechnungen umgehend bezahlt werden. Wehren können sich die Kunden trotzdem, nur in umgekehrter Reihenfolge: Wer die Jahresabrechnung für überhöht hält, muss zwar - unter Vorbehalt - zahlen, kann aber seinerseits auf Regress klagen.

2. Gilt das auch, wenn die Summe unverhältnismäßig hoch ist?

Anders sieht es aus, wenn die Jahresrechnung ohne ersichtlichen Grund eklatant nach oben geschnellt ist. Liegt der Anstieg bei mehr als dem Doppelten, kann der Kunde die Überprüfung des Stromzählers verlangen - und muss erst zahlen, sobald festgestellt ist, dass der Zähler funktioniert und der Verbrauch zutreffend ist. Ganz wichtig: Verbraucher sollten bei Streitigkeiten den Netzbetreiber auffordern, den Zähler bei einem Tausch zu Beweiszwecken aufzubewahren.

3. Aus welchen Gründen kann man einen Vertrag vorzeitig kündigen?

Verbraucher haben verschiedene Kündigungsmöglichkeiten: Sonderkündigungsrechte bei Preiserhöhungen und im Falle einer Insolvenz auch eine außerordentliche Kündigung. Fehler in der Rechnung und schlechter Service rechtfertigen eine Kündigung nur nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung. Wir raten an, Energieverträge nur auf die Dauer von zwölf Monaten und mit einer Kündigungsfrist von einem Monat abzuschließen. Falls der Vertragspartner nicht kundenfreundlich ist, kann so schnell reagiert und ein Anbieterwechsel eingeleitet werden.bil/Foto: pr

Info Matthias Bauer ist Abteilungsleiter für den Fachbereich Bauen, Wohnen, Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.