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Dürfen Kinder in die Kita oder die Schule gehen, wenn sie erkältet sind?

Hinweise, wann ein Kind in die Kita oder die Schule gehen darf, geben die Corona-Verordnung des Landes sowie diverse Gesundheits- und Schutzhinweise.

Eindeutig sind die Vorgaben, wenn das Kind positiv getestet wurde. Dann muss es erst in Quarantäne und zudem 48 Stunden symptomfrei sein, bevor es wieder in die Kita oder die Schule darf. Meist gilt das auch, wenn ein Familienmitglied an Covid erkrankt ist. Bei Kontakt zu einer Person mit Corona entscheidet das Gesundheitsamt über die Vorgehensweise.

Auch bei Symptomen wie Fieber, Husten, Halsschmerzen sowie Geruchs- und Geschmacksstörungen dürfen Kinder nicht in die Kita oder die Schule gehen. Dann ist ein Gang zum Kinderarzt nötig. Der entscheidet, ob eine Ansteckungsgefahr von dem Kind ausgeht.

Ein Attest müssen die Eltern eines erkälteten Kindes nur vorlegen, wenn es Kita oder Schule fordern. Sonst genügt eine schriftliche Bestätigung der Eltern, dass der Kinderarzt den Infekt für unbedenklich hält.

Ein Schnupfen gilt laut Gesundheitsamt als „Symptom eines Atemwegsinfekts“. Ein solcher bedarf der Abklärung durch einen Arzt. Entsprechend sichern sich viele Einrichtungen ab.

Andere Familienmitglieder stehen nur unter Quarantäne, wenn sich der Corona-Verdacht beim Kind bestätigt. Bis dahin dürfen Eltern auch arbeiten gehen.

Die Stadt Kirchheim hat mit bei der Rückkehr zum Regelbetrieb in Kitas und Grundschulen darauf hingewiesen, dass Kinder die Einrichtungen nur dann besuchen dürfen, wenn kein Familienmitglied Covid-19-Symptome zeigt.bil