Kirchheim

Einmal Butterbrezel mit Bon, bitte!

Wirtschaft Bäcker sind von der „Belegausgabepflicht“ besonders betroffen. Seit Anfang des Jahres müssen sie zu jeder Semmel einen Bon ausdrucken. Das führt auch in Kirchheim zu Müll und Verärgerung. Von Thomas Zapp

Foto: Markus Brändli

Die Butterbrezel kostet 1,30 Euro, das Geld ist passend. „Wollen Sie den Bon?“ Natürlich nicht, wozu auch? Der kleine Papierzettel wandert in ein Plastikkörbchen. Nur ein Bruchteil der Kunden nehme den Bon mit, sagt Filialleiterin Maria Motou und zeigt auf das Plastikkörbchen, das seit dem Morgen neben der Kasse steht. Rund 200 bedruckte Zettelchen haben sich dort bis 12 Uhr mittags angesammelt.

Seit Anfang des Jahres müssen auch Bäcker in Kirchheim ihren Kunden einen Kassenbon ausstellen. Mit der 2016 beschlossenen sogenannten Belegausgabepflicht will der Gesetzgeber Steuerbetrug durch manipulierte Kassen verhindern. Mithilfe des ausgedruckten Belegs sollen Abgleiche mit der Kassensoftware möglich sein. Das gilt nicht nur für Bäckereien, sondern auch für Apotheken und die Gastronomie. Schätzungen der Bundesregierung gehen von bisherigen Steuerausfällen zwischen jährlich fünf und acht Milliarden Euro aus.

Nur drei Prozent wollen Bon

Grundsätzlich verstehen das die betroffenen Unternehmer auch. „Es geht um Steuerpflicht. Darum leben wir ja auch alle gut in Deutschland“, sagt etwa Eve Neuhold-Sigl vom Weilheimer Bäcker Scholderbeck. Allerdings weist sie auch darauf hin, dass ihre Filialen durch die elektronische Erfassung in den Kassen „eh komplett gläsern sind“. Sogar der unterschiedliche Steuersatz für den Verkauf einer Quarktasche im Haus und außer Haus sei im Kassensystem abgespeichert, fügt sie hinzu. Ihre Message ist deutlich: Kontrolliert wird ohnehin schon genug. Von den 800 bis 900 Kunden am Tag in ihren Filialen wollten lediglich drei Prozent einen Bon. „Ich kann dann aufräumen“, sagt sie.

Die steigende Menge an Thermopapier, das normalerweise in Registrierkassen verwendet wird, kritisieren auch Umweltschützer. Die Müllberge kommen nämlich nicht in die Papiertonne. Grund dafür ist, dass die weißen Zettel aus Thermopapier mit sogenannten Farbentwicklern bestehen. Bisher war das meistens ein Stoff namens Bisphenol A, seit Anfang 2020 darf das aber nicht mehr verwendet werden. Stattdessen werden laut Medienberichten Alternativen wie Bisphenol S verwendet. Diese sind aber noch nicht abschließend in Bezug auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft.

Im Stuttgarter Landtag hat die FDP kürzlich für eine Bagatellgrenze von 10 Euro geworben, unter der keine Belege ausgestellt werden müssen. Zehn Säcke „spendete“ ein Stuttgarter Bäcker, die er seit Jahresbeginn gesammelt hatte. Normalerweise verbrauche er diese Menge in einem Jahr, gab er an. Doch der Wirtschaftsausschuss im Landtag stimmte dagegen.

Kritikern wird entgegengehalten, dass die Bonausgabe in Italien auch durchgesetzt wurde. Dort seien die Buchungsdaten für Finanzprüfer aus den Kassen auch nicht abrufbar, in Deutschland schon, erklärt Christopher Kruse, Referent für Lebensmittel- und Wettbewerbsrecht beim Zen­tralverband des Deutschen Bäckerhandwerks. Er weist darauf hin, dass der Verband den Gesetzgeber schon 2016 auf diese Problematik hingewiesen habe - bislang allerdings erfolglos.

In Kirchheim hat sich ein Bäcker eine Ausnahmegenehmigung ausstellen lassen. Der Paragraph 146 der Abgabeverordnung sieht theoretisch eine Befreiung vor, wenn viele Kleinstbeträge an Unbekannte ausgestellt werden. Das träfe auf Bäckereien eigentlich zu. Allerdings dämpft Christoph Kurse den Optimismus. „Bei unseren Mitgliedsbetrieben kann ich die erfolgreichen Anträge an einer Hand abzählen“, sagt er. Und davon seien bei zwei Betrieben die Sonderregelung wieder zurückgenommen worden. Die Befreiung der Bäckerbetriebe insgesamt durch den Verband ist grundsätzlich abgelehnt werden. Das Problem: „Sie müssen eine sachliche oder persönliche Härte durch diese Maßnahme nachweisen“, sagt Christopher Kruse. Dieser Nachweis sei sehr schwierig. Tatsächlich ist es vor allem lästig, aber als „Härte“ kann der Bonausdruck wohl nicht bezeichnet werden.

Ein Verstoß gegen die Bon-Ausgabepflicht zieht übrigens keine Strafe nach sich. Darauf verweist das Bundesfinanzministerium auf seiner Website. Aber: Er könnte als Indiz dafür gewertet werden, dass den Aufzeichnungspflichten nicht entsprochen wurde, heißt es dort weiter. Sprich: Eine anschließende Prüfung wäre wahrscheinlich.

„Ein weggeschmissener Bon kann nicht zu mehr Steuergerechtigkeit führen“, meint Christopher Kruse. Überhaupt lohne das bei Durchschnittsbeträgen von 3,50 Euro nicht. Momentan könne man aber nicht viel machen, nur das Thema weiter verfolgen. „Griechische Verhältnisse“ sind aber nicht zu befürchten. „Dort müssen Kunden den Bon mitnehmen. Es kann ja sein, dass vor dem Geschäft der Steuerprüfer wartet“, sagt Filialleiterin Maria Motou und lacht. Mit Humor lässt sich die lästige Bonpflicht vermutlich am besten meistern.