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FCH ist Strafe gewöhnt

Der FC Heiningen hat die WFV-Sportgerichtsbarkeit in den vergangenen Wochen bereits mehrfach beschäftigt. Für Aufsehen hatte die Sperrung von fünf angeblich nicht spielberechtigten Kickern vor dem entscheidenden Landesligamatch gegen Weilheim Anfang Juni gesorgt, die in letzter Minute jedoch aufgehoben worden war. Nach dem Relegationsmatch des FCH gegen Nagold Mitte Juni war der Verein zu einer Geldstrafe verdonnert worden, weil ein Spieler der zweiten Mannschaft, der gegen Nagold als Zuschauer zugegen war, antisemitische Gesänge angestimmt hatte. Der Spieler selbst war für drei Monate gesperrt und ebenfalls zu einer Geldstrafe verdonnert worden.tb