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Fixierung als letztes Mittel

Die Rolle des Amtsgerichts: Die Kirchheimer Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie befasst sich seit vielen Jahren mit der Frage, wie man möglichst wenig in die Freiheit des Patienten eingreift. Das betont Christian Jacob, der Chefarzt an der Kirchheimer Medius-Klinik. Keine Zwangsmaßnahme sei gut und jede freiheitsentziehende Maßnahme müsse vom Amtsgericht genehmigt werden. Nur wenn ein Mitarbeiter oder Mitpatient körperlich attackiert werde, „greifen wir zum letzten Mittel“, erklärt Jacob und betont, dass die Maßnahme, sofern sie länger als eine halbe Stunde dauere, nachträglich vom Amtsgericht bewertet werde. Alle zwei Jahre komme eine Kommission des Landes ins Haus, um zu prüfen, wie die Klinik mit freiheitsentziehenden Maßnahmen umgehe.

Schulung von Personal: Das Personal werde regelmäßig von einer erfahrenen Krankenschwester im Pair-Training geschult, wie es sich in aggressionsbeladenen Situationen verhalten könne. Bei Fortbildungen ließen sich die Mitarbeiter selbst fixieren, um die Situation nachempfinden zu können. Das vierstufige Deeskalationskonzept der Gesellschaft für Psychiatrie entspreche den Klinik-Leitlinien, allerdings stelle sich die Frage nach der praktischen Bedeutung im Klinik-Alltag, sagt Jacob. Es gebe Patienten, die sich ungern so eng anfassen ließen, wie es das Konzept vorsieht. rok