Infoartikel

Fristen und Begriffe zu den Kirchenwahlen

Kandidaten für die Kirchengemeinderatswahlen können sich noch bis Freitag 25. Oktober, 18 Uhr, bewerben. In diesem Fall muss allerdings das 18. Lebensjahr vollendet sein, während das aktive Wahlrecht schon mit 14 Jahren beginnt.

Wahlunterlagen sollte jeder Wahlberechtigte bis zum 24. November zugeschickt bekommen. Enthalten sind in dem Umschlag außer der Wahlbenachrichtigungskarte und den Stimmzetteln auch Informationen zur Briefwahl und zu den Kandidaten.

Mitglieder der Synode nennt man „Synodale“. Das Wort ist geschlechtsneutral. Es heißt also sowohl „der Synodale“ als auch „die Synodale“. Trotzdem taucht immer wieder der - zwar gut gemeinte, aber falsche - Begriff „die Synodalin“ auf. vol