Beteiligungsverfahren finden häufig zu umstrittenen Vorhaben statt. Neben den inhaltlichen Streitpunkten sind es häufig Verfahrensfragen, die einen Keil zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft treiben. Dies ist dem Land Baden-Württemberg bewusst, wie es auf seinem Beteiligungsportal schreibt.
Dass dieser Keil entsteht, liegt vor allem Beteiligungsverfahren in der Regel von Politik und Verwaltung beauftragt werden und somit von dort auch wesentliche Vorgaben gemacht werden. Dienstleister setzen diese um und geraten dabei ebenfalls in den Konflikt hinein. Wie kann es gelingen, dass zumindest das Verfahren Akzeptanz erfährt? In der Praxis hat sich die Einsetzung einer Begleitgruppe bewährt.
Ein wesentlicher Aspekt ist, dass die relevanten Akteure den Prozess mitgestalten und somit auch als ihren eigenen Prozess wahrnehmen. Das heißt, bei der Gestaltung des Verfahrens muss den relevanten Akteuren eine Mitsprache eingeräumt werden. Das geht von der Häufigkeit der Sitzung, über den Fahrplan der Inhalte und den Fortgang des Verfahrens bis hin zur Entscheidung, welche Expertinnen und Experten eingeladen werden sollen. Es geht dabei nicht immer darum, dass jeder seinen Willen bekommt, sondern dass das Verfahren gemeinschaftlich gestaltet wird.
Diese Gruppe, die aus den wesentlichen Akteuren oder wichtigen Einzelpersonen besteht, hat die Aufgabe, gemeinsame Spielregeln festzulegen, den Fahrplan des Beteiligungsprozesses zu entwickeln, die Art und Weise der Beteiligung festzulegen und strittige Fragen zu klären. Wichtig ist, dass die inhaltliche Auseinandersetzung und Debatte über den Gegenstand, zu dem eine Beteiligung stattfindet, im Beteiligungsprozess und nicht in der Begleitgruppe geführt wird.
Im Wesentlichen sollte die Gruppe nicht mehr als ein Dutzend Personen groß sein. In der Regel genügen ein oder zwei Gemeinderäte, die sich verpflichten, alle Gemeinderäte über die Arbeit in der Begleitgruppe zu unterrichten. Auch die Verwaltung sollte mit ein oder zwei Personen vertreten sein, genauso wie eine betroffene Bürgerinitiative. Sind viele Gruppen involviert, sollten diese sich auf gemeinsame Vertreterinnen und Vertreter einigen. Sind zum Beispiel mehrere Sportvereine betroffen, können diese einen oder zwei Personen benennen, die sie dort vertreten. Es kann Sinn machen, auch lokal bekannte, aber nicht involvierte Personen, wie eine Pfarrerin, einen Apotheker oder eine Schulleiterin mit einzubeziehen. Diese sind meist bekannt und besitzen eine hohe Glaubwürdigkeit. Sie dienen als neutrale Multiplikatoren für das Beteiligungsverfahren.
In der Regel entscheidet sie per Akklamation oder per Konsens. Bei strittigen Fragen per Mehrheit. Im Vordergrund sollte die einvernehmliche Entscheidung stehen. Begleitgruppen tagen in der Regel nicht-öffentlich, veröffentlichen aber ein Protokoll. tb