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Gerichte urteilen in der Regel kinderfreundlich

Das Fehlen fester Regeln führt dazu, dass Streitig­keiten beim Thema Kinder­lärm immer wieder vor Gericht landen. Kam es in der Vergangenheit zu Rechtsstreits, fielen die Urteile in der Tendenz kinderfreundlich aus. Spielgeräusche seien als Ausdruck kindlichen Spieltriebs hinzunehmen, so der Tenor. Allerdings spielte immer auch das Alter der Kinder eine Rolle, weil von einem Schulkind schon eine gewisse Rücksichtnahme erwartet werden kann, von einem Säugling jedoch noch nicht.

Der Bundestag hat 2012 eine Änderung des ­Immissionsschutzgesetzes beschlossen, mit dem Ziel, Kinderlärm zu privilegieren und die Zahl der Klagen gegen den Bau von Kinder­tageseinrichtungen in Wohngebieten zu ver­ringern. Geräusche, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen hervorgerufen werden, seien im Regelfall keine schädliche Umweltein­wirkung, so der Gesetz­geber. Oder, einfacher gesagt: Kinderlärm ist kein Lärm.adö