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Gesetzesänderung geht auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ zurück

Die Änderung des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes geht auf das Volksbegehren Artenschutz mit dem Titel „Rettet die Bienen“ zurück. Es war - initiiert vom Institut „proBiene“, Öko- und Naturschutzverbänden - im September 2019 gestartet. Damit es Erfolg hat, hätten die Initiatoren innerhalb von sechs Monaten 770 000 Unterschriften sammeln müssen.

Die Naturschützer hatten auch einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Zu den Forderungen darin gehörte etwa eine Ökolandbau-Quote von 50 Prozent bis zum Jahr 2035, eine Halbierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und - außer in Ausnahmefällen - ein komplettes Verbot von Pestiziden in Naturschutzgebieten.

Im Dezember 2019 wurde das Volksbegehren gestoppt. Gemeinsam mit den Initiatoren und den Bauernverbänden, die sich per Volksantrag gewehrt hatten, arbeitete die Landesregierung einen alternativen Gesetzesentwurf aus.

Verabschiedet wurde die Änderung des Naturschutzgesetzes am 22. Juli dieses Jahres. Die Neuerungen zielen auf die Artenvielfalt und den Erhalt der Streuobstwiesen ab und enthalten Verbote zum Einsatz von Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten und Gärten. Ausdrücklich lässt das Gesetz aber Ausnahmen zu. bil