Infoartikel

Hilfen können nun bedarfsgerecht angeboten werden

Im Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist die Umsetzung der UN Menschenrechtskonventionen für Menschen mit Behinderung verankert. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Soziale Leistungen werden nicht mehr institutionsbezogen gezahlt. Sie sind personenzentriert ausgerichtet, die ganzheitliche Bedarfsermittlung steht im Vordergrund. Zudem gelten neun neue Themenfelder, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) vorgegeben werden: Dazu gehören Themen des Lernens, der Arbeit und der Bewältigung des häuslichen Lebens. In den neuen Räumlichkeiten der Arche werden nun je nach Bedarf der Bewohner Hilfen sehr gezielt angeboten.hs