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Hürden für Zebrastreifen wurden abgebaut

Große Hürden gab es bislang für die Genehmigung von Zebrastreifen. Angelegt werden durften die Überwege erst ab 200 Fahrzeugen und 50 Fußgängern pro Stunde. In Tempo-30-Zonen kamen sie in der Regel nicht in Betracht. Diese Vorgaben hat die Straßenverkehrsbehörde inzwischen gelockert.

Genehmigt werden können Fußgängerüberwege jetzt auch in Tempo-30-Zonen. Es muss jedoch eine Gefahr für besonders schutzbedürftige Personen vorliegen, die eine bestimmte Stelle regelmäßig queren. Dazu gehören beispielsweise Schüler. Deren Anzahl ist weniger entscheidend. Eine Voraussetzung ist nach wie vor, dass die Stelle pro Stunde von 200 bis 300 Fahrzeugen passiert wird.ank