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Hundesteuer findet anderweitig Verwendung

Hundehalter müssen bekanntermaßen Hundesteuer zahlen. Sollte darin nicht auch eine Beseitigung der tierischen Nebenprodukte durch die Stadt enthalten sein? Schließlich müssen die Tierfreunde tief in die Tasche greifen: Die Höhe der Steuer bemisst sich laut Stadt nach der entsprechenden Hundesteuersatzung, die auf der Homepage abrufbar ist. Aktuell liegt der Satz bei 132 Euro pro Jahr.

Aber für eine Entsorgung des Hundekots dürfen diese Gelder nicht verwendet werden. Denn: „Öffentlich-rechtlich erzielte Einnahmen des Staates dürfen nicht an einen bestimmten Zweck gebunden werden. Die Hundesteuer ist rechtlich gesehen eine solche öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Gegenleistung, wie beispielsweise das Aufstellen von Hundekotbehältern, gegenübersteht. Die Einnahmen aus der Hundesteuer werden zur Finanzierung der allgemeinen öffentlichen Aufgaben verwendet“, erklärt die Pressestelle der Stadt Esslingen. sw