Kirchheim

In engen Tälern hallt der Lärm

Verkehr Die Polizei kontrolliert regelmäßig auf Motorradstrecken. Viele Biker zeigen sich einsichtig, manche nehmen das Bußgeld aber bewusst in Kauf. Von Anke Kirsammer

Zu den beliebten Strecken von Motorradfahrern gehört die Hochwangsteige. Je nach Fahrweise ist das nicht nur auf der Albhochfläc
Zu den beliebten Strecken von Motorradfahrern gehört die Hochwangsteige. Je nach Fahrweise ist das nicht nur auf der Albhochfläche, sondern auch im Lenninger Tal zu hören. Foto: Carsten Riedl

Im Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist es zu laut. Das sehen zumindest viele Anwohner sowie die Natur- und Umweltschutzverbände so. Deshalb fordern sie in einem Manifest verschiedene Maßnahmen gegen Lärm von Autos und Motorrädern (wir berichteten). Immer mehr betroffen seien auch bisher ruhige Bereiche wie das Lenninger Tal. Dass dort vor allem Motorräder eine Lärmquelle sind, bestätigt die Polizeidirektion Reutlingen: Die Bundesstraße 465 sei insbesondere in der Gutenberger Steige sowie zwischen Dettingen und Owen belastet. „Das sind Strecken, an denen gerade an den schönen Wochenenden ein entsprechendes Verkehrsaufkommen herrscht“, erklärt die Pressesprecherin Andrea Kopp. Fahre nur sporadisch mal ein Motorrad vorbei, werde das nicht gleich als belastend empfunden. „Die Masse macht es halt. In den teils engen Tälern hallt der Lärm besonders“, so Andrea Kopp.

Die Polizei kontrolliert regelmäßig auf beliebten Motorradstrecken. Augenmerk legt sie auf Geschwindigkeit und Überholen - die Hauptursachen von Unfällen, die Motorräder verschulden. „Weil Geschwindigkeit den Lärm beeinflusst, ist auch diese Zielrichtung zum Teil mit abgedeckt“, erläutert die Pressesprecherin. Intensiv überprüft die Polizei auch den technischen Zustand der Motorräder unter den Aspekten Verkehrssicherheit und Lärm. Die Beamten hören schon von Weitem, wenn ein Motorrad lauter ist als zulässig, und finden zielsicher die Ursache. „Oft ist es der ausgebaute DB-Eater oder eine andere Manipulation am Schalldämpfer“, so Andrea Kopp. Das werde dann entsprechend geahndet und die Weiterfahrt untersagt.

Bei Kontrollen macht die Polizei fast immer auf die Lärmproblematik aufmerksam. „Wir weisen darauf hin, dass es in der Hand des Motorradfahrers liegt, wie ein Fahrzeug beschleunigt wird und wie hoch die Geräuschentwicklung ist.“ Viele zeigten eine gewisse Einsicht. Andrea Kopp gemäß gibt es aber auch Biker, die das Bußgeld einkalkulieren und ihr Fahrzeug bewusst laut fahren. „Solange keine Punkte dabei sind, ist mir das egal“, bekommt die Polizei dann manchmal zu hören.

Biker müssen verstärkt mit Kontrollen durch die Polizei rechnen.Foto: Daniela Haußmann
Biker müssen verstärkt mit Kontrollen durch die Polizei rechnen. Foto: Daniela Haußmann

Es gelten gestaffelte Grenzwerte

Die Lärmgrenzwerte für Pkw sind je nach Leistung gestaffelt. Seit dem 1. Juli 2016 gilt für den Großteil der Autos der Grenzwert von 72 Dezibel. Bei schnellen Mittel- und Oberklassewagen beziehungsweise Sportwagen wie einem BMW M5 sind dagegen 75 Dezibel erlaubt. Vergleichbar ist das mit einem Rasenmäher bei Volllast.

Nach und nach greifen in den nächsten Jahren niedrigere Grenzwerte: Für Erstzulassungen ab dem 1. Juli 2022 gilt für Autos, die nicht mehr als 120 kW pro 1 000 Kilo haben, ein Maximalwert von 70 Dezibel. Das entspricht einem Fernseher bei Zimmerlautstärke. Ab 1. Juli 2026 dürfen sie nicht mehr als 68 Dezibel erreichen. Sportwagen wie ein Porsche 911 Turbo müssen dann den Grenzwert von 72 Dezibel einhalten.

Für Motorräder liegt der Grenzwert seit Anfang 2017 bei 78 Dezibel. Darin enthalten ist ein Dezibel Toleranz. Bei früher zugelassenen Fahrzeugen gilt die Höchstgrenze von 80 Dezibel.

Klappenauspuffanlagen der Fahrzeughersteller sind laut Polizei in der Regel technisch unverändert. Der von ihnen ausgehende Geräuschpegel entspricht damit der Rechtslage. Der Zubehörmarkt bietet aber Modelle, die sich beispielsweise mit einem Knopf am Lenker oder mit Fernbedienungen verstellen lassen. Bei Kontrollen sucht die Polizei nach derlei Manipulationen. Da es möglich ist, den korrekten Zustand sehr schnell wieder herzustellen, fällt es oft schwer, die Manipulation nachzuweisen.

Das Bußgeld bei Verstößen liegt bei 90 Euro. Bei Vorsatz - davon geht die Polizei bei technischen Veränderungen aus - kann das Bußgeld auf 180 Euro verdoppelt werden.ank