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Infos zum Tag der Organspende

Seit 1983 findet immer am ersten Samstag im Juni in ganz Deutschland der „Tag der Organspende“ statt. Es ist der Tag, an dem die bewegenden Schicksale der Menschen im Blickpunkt stehen, die Organe gespendet haben oder denen als Organempfänger ein neues Leben geschenkt wurde.

Via Streaming können Interessierte in Echtzeit daran teilnehmen und live oder per Chat Fragen stellen. Ein Mix aus Live-Sendungen, Direktschaltungen und Videos zeigt das Thema Organspende und Transplantation aus verschiedenen Perspektiven. Musikbeiträge, Lesungen von Dankesbriefen sowie verschiedene Statements von prominenten Botschaftern runden das Programm ab. Weitere Infos gibt es auf www.tagderorganspende.de.

Zahlen und Fakten: Postmortale Organspender in Deutschland werden seit 1998 erhoben. Erste Statistik 1998: 1111 Spenden; Höchststand 2007: 1313 Spenden; Niedrigstand 2017: 797 Spenden; Aktuell 2020: 913 Spenden.

Im Jahr 2020 wurden 1909 Nieren transplantiert, darunter waren 450 Lebendspenden und 1459 Spenden von Verstorbenen.

Im Ländervergleich hat Spanien in der EU die höchste Quote postmortaler Organspender pro eine Million Einwohner. Im Jahr 2019 sah das folgendermaßen aus (Angaben in Prozent): Spanien 49; Kroatien 34,63; Frankreich 33,25; Tschechische Republik 27,14; Österreich 23,8; Schweden 19,19; Irland 17,35; Polen 13,1; Deutschland 11,2; Griechenland 5,5; Bulgarien 3,71.

Das größte Hindernis für Organspenden in Deutschland ist die fehlende Zustimmung der Angehörigen nach der Feststellung des Todes. Im Dezember 2020 standen 9513 Menschen auf der Warteliste. Davon brauchten 7388 eine Niere, 891 eine Leber, 700 ein Herz, 279 eine Lunge und 255 eine Bauchspeicheldrüse. Die durchschnittliche Wartezeit in Deutschland beträgt sechs bis acht Jahre.

Ob ein Mensch als Spender geeignet ist oder nicht, wird direkt vor der Organentnahme geklärt. Voraussetzung ist der vollständige und irreversible Hirntod des Patienten. Er muss von zwei Ärzten unabhängig voneinander im Abstand von mindestens zwölf Stunden festgestellt werden. Nach den Richtlinien der Bundesärzte­kammer kann in gewissen Fällen eine apparative Zusatzuntersuchung die Wartezeit ersetzen. Die derzeit geltende Rechtslage berücksichtigt die sogenannte Entscheidungslösung. Eine Organspende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organspender zu Lebzeiten eingewilligt oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat. ack