Infoartikel

Kein Anspruch auf einen Hausarzt am Ort

Wie viele Ärzte sich wo niederlassen dürfen, wird von der Kassenärztlichen Vereinigung vorgegeben. Berechnet werden die maximal zu vergebenden Sitze aber nicht für jede Kommune, sondern für Einzugsbereiche. Das bedeutet auch, dass Patienten keinen Anspruch auf einen Hausarzt im eigenen Wohnort haben, sondern eventuell zu einem auswärtigen Arzt gehen müssen.

Zum Bereich Kirchheim, der für Hausärzte gilt, gehören Bissingen, Kirchheim, Dettingen, Erkenbrechtsweiler, Holzmaden, Köngen, Lenningen, Neidlingen, Notzingen, Ohmden, Owen, Weilheim und Wendlingen.

Offene Sitze gibt es laut Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung, www.kvbawue.de, im Raum Kirchheim noch für Hausärzte. Neue Augen-, Haut- und Hals-Nasen-Ohrenärzte dagegen können sich im ganzen Kreis nicht mehr niederlassen. bil