Kirchheim. Nur noch wenige Tage, dann wird das Jahr 2020 mit Böllern und Raketen begrüßt. In der historischen Innenstadt von Kirchheim bleibt Feuerwerk jedoch tabu. Wegen der Brandgefahr für die geschichtsträchtigen Fachwerkhäuser ist das Abbrennen von Feuerwerk innerhalb des Alleenrings verboten. Auch außerhalb der historischen Altstadt dürfen in unmittelbarer Nähe zu Fachwerkhäusern keine Böller, Raketen oder Feuerwerksbatterien abgebrannt werden.
Bei diesem Verbot beruft sich die Stadt auf den Paragraphen 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Darin ist festgelegt, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist. Hierzu gehört die historische Kirchheimer Altstadt innerhalb des Alleenrings. Neben Sicherheit und Gesundheit geht es um den Schutz und die Erhaltung unwiederbringlicher historischer Bausubstanz. Aus diesem Grund weist die Stadt auf dieses wichtige Thema hin. Verstöße gegen das gesetzliche Feuerwerksverbot sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Für Ortsunkundige oder Vergessliche werden deutlich sichtbare Hinweisschilder an den Eingängen zur Innenstadt platziert, um auf das Feuerwerksverbot innerhalb des Alleenrings aufmerksam zu machen. pm