Infoartikel

Keine Führerschein- und Helmpflicht

Das Bundesverkehrsministerium hat eine sogenannte „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ erarbeitet. Darin wird der Betrieb kleinerer Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb geregelt.

Welche Voraussetzungen muss ein „Elektrokleinstfahrzeug“ erfüllen?

Es braucht eine Lenk- oder Haltestange und darf nur zwischen sechs und 20 Kilometer pro Stunde fahren. Der Elektromotor der E-Scooter darf höchstens 500 Watt Leistung haben (bei Segways sind 1 400 Watt erlaubt). Außerdem müssen die Fahrzeuge, anders als E-Bikes, eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten.

Wer darf E-Scooter fahren?

Jeder über 14 Jahre. Es besteht keine Führerscheinpflicht oder Pflicht zur Vorlage einer Mofa-Prüfbescheinigung. Eine Helmpflicht besteht ebenfalls nicht.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Sofern ein Radweg oder ein Radfahrstreifen vorhanden ist, muss man diesen auch mit seinem E-Scooter benutzen. Wenn Radwege fehlen, darf auch die Fahrbahn genutzt werden. Der Gehweg ist für E-Scooter tabu.

Muss man seinen E-Scooter versichern?

Ja. Laut der Verordnung sind Elektrokleinstfahrzeuge Kraftfahrzeuge und somit automatisch auch versicherungspflichtig. Wegen der kleinen Ausmaße und der Besonderheiten in der baulichen Ausführung ist für diese Fahrzeuge die Einführung einer kleinen Versicherungsplakette zum Aufkleben vorgesehen.ps