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Kinder wegen „Kräutern“ im Krankenhaus

Eine Kräutermischung wurde zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren zum Verhängnis. Sie mussten am späten Montagnachmittag in eine Klinik gebracht worden.

Nürtingen. Die beiden Mädchen hielten sich kurz nach 17 Uhr zusammen mit zwei Freundinnen an einer Bushaltestelle in Nürtingen auf. Nach dem Konsum einer Kräutermischung wurde es den Schülerinnen so schlecht, dass sie von Passanten in einem nicht mehr ansprechbaren Zustand entdeckt wurden. Die Erwachsenen reagierten richtig und verständigten sofort den Rettungsdienst, durch den das Duo gleich in eine Klinik zur ärztlichen Behandlung gebracht wurde.

Die Zwölfjährige konnte am Abend noch von ihren Eltern abgeholt werden, die 13-Jährige musste über Nacht stationär unter ärztlicher Aufsicht bleiben. Die Ermittlungen, von wem die Mädchen die Kräutermischung bekommen hatten, dauern an. Die Rauschgiftfahnder der Kriminalpolizeidirektion Esslingen haben die Bearbeitung des Falles übernommen.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor dem Konsum von „Legal Highs“, die als Kräutermischungen, Lufterfrischer oder Badesalze in Form von Kräutern, Pulvern, Tabletten oder Kapseln hauptsächlich über den Versandhandel im Internet angeboten werden. Aufmachung und Vermarktung erwecken einen harmlosen Eindruck, dabei birgt der Konsum nichts als Risiken. Bei kriminaltechnischen Untersuchungen wurden als Wirkstoffe illegale Betäubungsmittel oder ähnlich wirkende Stoffe festgestellt, wobei die Konsumenten nicht wissen, welchen Wirkstoff sie in welcher Konzentration aufnehmen und was das für Folgen hat. Viele müssen nach der Einnahme oder dem Rauchen intensivmedizinisch behandelt werden. Sie klagen über Übelkeit, Schwindel, Zitteranfälle, Kreislaufversagen, Ohnmacht und psychische Probleme Wahnvorstellungen und Psychosen. Bundesweit gab es bereits mehrere Fälle von lebensgefährlichen Intoxikationen, die teilweise Nieren- und Kreislaufversagen oder Muskelzerfall nach sich zogen. Sofern in den Mischungen Stoffe enthalten sind, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, werden schnell „Illegal Highs“ daraus. lp