Coronavirus

Kirchheim rät, fast alles abzusagen

Vorsorge Um die Ausbreitung des Coronavirus möglichst lange einzudämmen, empfiehlt die Stadtverwaltung allen Vereinen, Kirchen und Organisationen, bis 5. April auf ihre Veranstaltungen zu verzichten. Von Andreas Volz

Im Januar gab es noch den Dämmerschoppen. Den würde die Stadt Kirchheim jetzt auf längere Zeit hinaus absagen. Archiv-Foto: Mark
Im Januar gab es noch den Dämmerschoppen. Den würde die Stadt Kirchheim jetzt auf längere Zeit hinaus absagen. Archiv-Foto: Markus Brändli

Die Stadt Kirchheim sagt bis zum Beginn der Osterferien am 6. April „alle öffentlichen kommunalen Veranstaltungen“ ab. Das hat der Corona-Krisenstab der Stadtverwaltung so beschlossen und in einer Pressemitteilung veröffent­licht. Den Vereinen, Kirchen und Institutionen wird gleichfalls empfohlen, alle Veranstaltungen bis zu den Osterferien abzusagen. Als Beispiele werden Sport- und Kulturveranstaltungen sowie Hauptversammlungen genannt.

Was das konkret bedeutet, bleibt unklar. Lediglich eins scheint festzustehen: Auch über die Osterferien hinaus will die Stadt Kirchheim in eigener Sache reagieren. Die Feierlichkeiten zum 30-jährigen Bestehen der Städtepartnerschaft mit Kalocsa am Muttertagswochenende (8. bis 10. Mai) sind laut Pressemitteilung ebenfalls abgesagt.

Robert Berndt, Pressesprecher der Stadt Kirchheim, teilt auf Nachfrage mit, dass es sich - was Vereine, Kirchen und Institutionen betrifft - bislang wirklich nur um Empfehlungen handelt: „Die endgültige Entscheidung treffen die Veranstalter selbst.“ Im tatsächlichen Krisenfall könnte die Stadt als Ortspolizeibehörde die entsprechenden Veranstaltungen auch untersagen. „Aber so weit sind wir noch nicht“, fügt Robert Berndt hinzu. Bislang handle es sich um reine Vorsichtsmaßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

„Wir wollen nicht das gesamte gesellschaftliche Leben zum Erliegen bringen“, sagt der Pressesprecher der Stadt. Sollten sich allerdings alle Verantwortlichen an die Empfehlungen des Krisenstabs halten, würde genau das passieren: Das gesellschaftliche Leben käme völlig zum Erliegen. Ein Beispiel: Schon jetzt folgen auf Konzertankündigungen immer häufiger die Absagen genau dieser Konzerte.

Zwar empfiehlt die Stadtverwaltung nur, „alle nicht zwingend erforderlichen Veranstaltungen abzusagen“. Aber da stellt sich die Frage: Was ist schon zwingend erforderlich? Letztlich gar nichts.

Kirchliche Veranstaltungen, dazu zählt jeder einzelne Gottesdienst. Da bleibt also abzuwarten, ob die Gottesdienste abgesagt werden oder ob die Kirchenbesucher einen Hinweis erhalten, dass sie auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko in die Kirche kommen. Um das Gedankenspiel fortzusetzen: Vielleicht müsste sich in Bälde jeder Teilnehmer einer Veranstaltung, die trotz allem noch stattfindet, mit Namen und Adresse registrieren und unterschreiben, dass er über Risiko und Nebenwirkungen aufgeklärt wurde.

Vereinsversammlungen sind eher keine öffentlichen Veranstaltungen, wenn die Zahl der Mitglieder überschaubar ist. Bei zehn Teilnehmern ist die Ansteckungsgefahr zwar geringer als bei 1 000 - aber gänzlich auf der sicheren Seite ist man selbst im kleinsten Kreis nicht mehr. Auch private Feste wie Hochzeiten oder runde Geburtstage müssten den Empfehlungen zufolge abgesagt werden.

Das alles kann durchaus sinnvoll sein: Je weniger Menschen sich irgendwo treffen, desto weniger wahrscheinlich ist es, dass sie sich mit dem Virus anstecken. So lässt sich dessen Ausbreitung tatsächlich eindämmen.

Ebenso sinnvoll sind weitere Hinweise der Stadt Kirchheim als Arbeitgeber: Wer in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, solle vorsorglich zwei Wochen lang zuhause bleiben, auch unabhängig von Symptomen. Besprechungen sollten verschoben, abgesagt oder per Telefonkonferenz abgehalten werden. Das gilt auch für den Publikumsverkehr der Stadtverwaltung. Auch hier bittet die Stadt Kirchheim ihre „Kunden“, möglichst auf den persönlichen Besuch im Amt zu verzichten und sich stattdessen telefonisch oder elektronisch zu melden.

Verbot von Großveranstaltungen

Im baden-württembergischen Sozialministerium, dem auch das Gesundheitsressort zugeordnet ist, ging es gestern schon nicht mehr um Empfehlungen, sondern bereits um ein Verbot: Betroffen sind bislang noch nicht die „normalen“ Hauptversammlungen, Gottesdienste oder Stadtführungen. Aber Großveranstaltungen mit über 1 000 Teilnehmern sollen in Baden-Württemberg per Rechtsverordnung verboten werden. Das lässt keinen Spielraum mehr für eigene Verantwortung.