Kirchheim

Kirchheim zeigt sich einsichtig

Verkehr Seit einer Woche gilt ein Parkverbot auf dem alten Radweg an der Alleenstraße – ohne dass es die Autofahrer merkten. Jetzt hat die Stadt nachgebessert. Von Andreas Volz

Ohne gelbe Zusatzmarkierung war das Parkverbot für die Autofahrer noch nicht klar erkennbar.Fotos: Carsten Riedl
Ohne gelbe Zusatzmarkierung war das Parkverbot für die Autofahrer noch nicht klar erkennbar. Fotos: Carsten Riedl

Fast drei Jahre lang hat der Radweg an der Innenseite des Kirchheimer Alleenrings - zwischen Herdfeldstraße und Bastion - durchgehend als Parkplatz gedient. Den meisten Autofahrern, die dort regelmäßig ihr Fahrzeug abstellten, war gar nicht mehr bewusst, dass es sich hier eigentlich um eine Übergangslösung handelte.

Kurze Rückblende: Im Frühjahr 2016 hatten die Sanierungsarbeiten an der Tiefgarage Schweinemarkt begonnen. Weil etagenweise gearbeitet wurde, dauerte die Sanierung einerseits ziemlich lang. Andererseits genügte es somit, den Radweg parallel zum Rollschuhplatz als Ersatz für jeweils ein geschlossenes Parkdeck anzubieten. Mit Parkscheibe war dort das Parken sogar kostenlos möglich, zwei Stunden lang.

Mancher Innenstadtbesucher, der mit dem Auto unterwegs ist, mag es bedauern, dass diese praktische Parkmöglichkeit jetzt wieder wegfällt. Die Radfahrer wiederum mögen es begrüßen, dass sie „angestammtes Terrain“ zurückbekommen. Aber darum geht es hier gar nicht. Es geht vielmehr darum, dass die Stadtverwaltung den 10. Januar als Termin auserkoren hatte, zu dem das Parken am Alleenring einzustellen sei - weil die Sanierung der Tiefgarage mittlerweile abgeschlossen ist.

Auch gegen diesen Termin hätte kein Autofahrer etwas wirklich Sinnvolles einwenden können. Die Stadt Kirchheim hat sogar das Weihnachtsgeschäft und den Jahreswechsel abgewartet, bevor sie das alte Parkverbot an dieser Stelle erneut einführen wollte.

Was die Stadt allerdings versäumt hatte, war die Information, die dringend hätte vermittelt werden müssen. Einziges Kommunikationsmittel: Parkverbotsschilder an den Laternenmasten in rund drei Metern Höhe, mit dem Hinweis zur Gültigkeit: „ab Donnerstag - 10.01.2019 - 07.00 Uhr“. Das ist zwar eine deutliche Veränderung gegenüber den bisherigen Schildern, die auf die Parkscheibenpflicht verwiesen hatten. Aber der „normale“ Autofahrer schaut eben nicht drei Jahre lang täglich auf den Laternenmast, weil die Beschilderung möglicherweise ohne jede weitere Ankündigung in ihr Gegenteil verkehrt werden könnte.

Hinzu kommt ein besonderer Umstand, der die Autofahrer nach wie vor in dem Glauben lassen musste, an dieser Stelle auch weiterhin - wie gewohnt - straßenverkehrsordnungskonform parken zu können: Die Markierung hatte sich nicht verändert. Weiße Balken zeigten weiterhin die einzelnen „Parzellen“ zum Parken an - quer zum Radweg und parallel zum niedrigen Bordstein.

Ein aufmerksamer Bürger hat sich deshalb an den Teckboten gewandt. Er vermutete hinter der Markierung, die zum Parken einlädt, bei gleichzeitigen Parkverbotsschildern eine regelrechte „Falle“ - zumal Mitarbeiter des Ordnungsamts wohl angewiesen waren, das neue alte Parkverbot rigoros durchzusetzen und ohne Vorwarnung gegen „Falschparker“ vorzugehen. Die erste Nachfrage des Teckboten bei der Stadtverwaltung bestätigte lediglich den Vorgang als solchen. „Rechtlich gesehen, reicht die Installation der Beschilderung für die Gültigkeit eines Park- oder Halteverbots“, sagte der Erste Bürgermeister Günter Riemer zunächst. Dazu steht er prinzipiell immer noch, und die Rechtslage lässt sich auch gar nicht bestreiten.

Trotzdem hat die Nachfrage die Stadtverwaltung offensichtlich zum Nachdenken angeregt - und damit letztlich zum Handeln: Weil die Parkmarkierungen witterungsbedingt nicht entfernt werden können, wurden sie nun gestern Mittag ergänzt. Gelbe Kreuze zeigen seither an, dass die darunterliegende weiße Markierung nicht mehr gilt. Die „Falle“ als solche ist damit also beseitigt. Autofahrer, die sich auf die Bodenmarkierung konzentrieren, merken jetzt den Unterschied zu vorher und schauen dann wohl auch, ob die Beschilderung dies bestätigt.

Stadt setzt Verwarnungen aus

Außerdem schreibt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung: „Noch bis Ende dieser Woche (20. Januar) kann dort geparkt werden, ohne dass eine Verwarnung erteilt wird.“ Es gibt jetzt also eine mehrtägige Übergangsfrist, bei rechtzeitiger Information. Begründet wird das damit, dass die Markierung noch nicht entfernt werden konnte und dass „sich die meisten Autofahrer bereits an die vorübergehend eingerichtete Parkmöglichkeit an der Alleenstraße gewöhnt hatten“.

Was aber machen diejenigen, die in den vergangenen Tagen schon ein „Knöllchen“ erhalten haben? Auch für sie enthält die Pressemitteilung eine frohe Botschaft: „Bereits ausgesprochene Verwarnungen wegen Falschparkens werden aus Kulanzgründen ausgesetzt.“ Betroffene sollen sich bei Bedarf unter der Telefonnummer 0 70 21/5 02-2 25 melden.