Kirchheim

Kirchheimer in Schießerei verwickelt?

Kriminalität Ein 21-Jähriger wird beschuldigt, mit einer Pistole zwei Mitglieder einer Rockerbande schwer verletzt zu haben.

Symbolbild

Kirchheim/Stuttgart. Ist der auf der Anklagebank des Stuttgarter Landgerichts sitzende 21-jährige Mann aus Kirchheim jener Täter, welcher am 30. April mit Pistolenschüssen in einer Stuttgarter Gaststätte zwei Menschen verletzte? Die Jugendstrafkammer will dies in mehreren Prozesswochen jetzt klären. Der heute 21-Jährige ist auf den Amtsgerichten in Kirchheim und Esslingen kein Unbekannter. Wegen Einbruchsdiebstählen, Bedrohung seiner Mutter und Körperverletzung gegen einen Mithäftling in der Stuttgarter Vollzugsanstalt sowie wegen Nötigung ist seine Strafakte beachtlich.

Bewaffnet mit einer halbautomatischen „Walther P8“ soll er am Abend des 30. April dieses Jahres dabei gewesen sein, als in dem von Mitgliedern der Bahoz-Gang besuchten Lokal in der Stuttgarter Innenstadt plötzlich eine wilde Schießerei stattfand. Die meist kurdischen Bahoz-Mitglieder sollen in einen handfesten Streit mit den Mitgliedern der mittlerweile verbotenen Rockergruppe Red Legions geraten sein, zu denen der Angeklagte mutmaßlich gehört.

Ob er aber mit der Waffe auch gezielt schoss, ist unklar, denn er selbst schweigt vor Gericht - und die beiden 18 und 25-jährigen Männer, die an diesem Abend mit mehreren Schusswunden in einem Stuttgarter Krankenhaus erschienen, gaben den ermittelnden Beamten auch keine Auskunft.

Der Staatsanwalt hat den 21-jährigen Kirchheimer jetzt wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zur Anklage gebracht. Er geht davon aus, dass der junge Mann zum einen die scharfe Waffe immer mit sich trägt, wenn er mit Freunden in die einschlägigen Lokale geht, so auch an jenem 30. April in der Stuttgarter Innenstadt, und zum anderen diese auch benutzte. Und dass er während der massiven Prügelei zwischen den beiden verfeindeten Gruppen kurzerhand Schüsse in die Menge abgab. Davon prallte eines der Projektile an einer Wand ab und landete als Querschläger im Oberschenkel eines 18-Jährigen. Eine weitere Kugel verletzte einen 25-Jährigen am Oberarm. Dabei, so die Anklage, habe der 21-jährige Beschuldigte den möglichen Tod der Opfer in Kauf genommen.

Die Beweisaufnahme im Stuttgarter Gerichtssaal gestaltet sich äußerst schwierig, da neben dem Angeklagten selbst auch mögliche Zeugen, die die Schießerei mitbekommen haben müssen, dazu nichts sagen. Bei versuchtem Totschlag mit einer Schusswaffe droht dem 21-Jährigen eine Strafe bis zu zehn Jahren. Bernd Winckler