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Kreistag schließt Kompromiss bei Mietobergrenzen

Ab 1. August kommenden Jahres erhalten Hartz-IV-Empfänger im Landkreis mehr Geld für Miete. Allerdings weniger als der Sozialausschuss des Kreistags noch Ende November mit einer knappen Mehrheit von Grünen, SPD und Linke beschlossen hat. Für eine pauschale Erhöhung der Mietobergrenzen um fünf Prozent gebe es keine Rechtsgrundlage, betont Landrat Heinz Eininger. Er hatte im November vorgeschlagen, sich am bundesweiten Verbraucher-Index zu orientieren, wie es das Bundessozialgericht vorgebe. Dies hätte eine Erhöhung von lediglich 2,5 Prozent zur Folge gehabt. Die Freien Wähler hatten daraufhin beantragt, über das Thema erneut im Kreistag abzustimmen.

In der Kreistagssitzung am Donnerstag in Filderstadt schwenkten alle Fraktionen auf einen Mittelweg ein, der eine Erhöhung der Mietgrenzen um 3,6 Prozent ermöglicht. Zur Orientierung soll dabei der Mietpreisindex des Landes Baden-Württemberg dienen. Zwar gebe es auch dazu noch keinen Richterspruch von höchster Stelle, stellte Eininger fest. Die Zahlen seien jedoch statistisch belegbar. „Mir ist es bei diesem Thema wichtig, dass dieses Votum von allen Fraktionen getragen wird und nicht das Ergebnis einer Kampfabstimmung ist,“ betonte Eininger. Im August will die Kreisverwaltung ein überarbeitetes Konzept für die Fortschreibung vorlegen. bk