Infoartikel

Masken und Gesundheitserklärung sind Pflicht

Zum Schuljahresbeginn am Montag tritt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft, die den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen regelt. Zu den wichtigsten Punkten gehören folgende:

Die Maskenpflicht. Was an den Kirchheimer Schulen Ende des vergangenen Schuljahres auf freiwilliger Basis schon gang und gäbe war, wird jetzt zur Pflicht: Die Schüler müssen außerhalb des Klassenzimmers überall auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Gesundheitserklärung. Damit die Kinder zur Schule kommen dürfen, müssen die Erziehungsberechtigten - oder volljährige Schüler selbst - eine Erklärung unterzeichnen. Darin versichern sie, dass ihr Kind keine Krankheitssymptome hat, die auf eine Covid-Infektion hindeuten, keinen Kontakt zu einem Infizierten hatten und auch nicht in einem Risikogebiet im Urlaub war.

Die Unterrichtsräume müssen alle 45 Minuten gut gelüftet werden, Waschgelegenheiten oder Handdesinfektion müssen zur Verfügung stehen, und Lehrkräfte sowie Eltern müssen zueinander 1,50 Meter Abstand halten.

Musik- und Sportunterricht sind wieder möglich. Beim Singen und beim Spielen von Blasinstrumenten ist jedoch ein Abstand von zwei Metern einzuhalten. In den festen Gruppen - also Klassen oder Jahrgangsstufen - sind Sport und Schwimmen weitgehend ohne Einschränkungen erlaubt.

Essen in der Mensa ist wieder möglich, allerdings in möglichst konstanten Gruppen und bei regelmäßiger Reinigung der Flächen.

Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind bis zum 1. Februar 2021 untersagt. Andere außerunterrichtliche Veranstaltungen sind zulässig. bil