Kirchheim

Messerangriff:Wie viel Alkohol war im Spiel?

Prozess Täter, Opfer und Beobachter einer Bluttat in der Kirchheimer Flüchtlingsunterkunft waren sturzbesoffen.

Kirchheim. Am dritten Verhandlungstag im Prozess um einen wuchtigen Messerstich in den Bauch eines afrikanischen Asylanwärters in Kirchheim zeigte sich durch Zeugenaussagen, dass nicht nur der 32-jährige Angeklagte und auch sein Opfer, sondern auch andere Bewohner aus Kamerun in der Kirchheimer Unterkunft reichlich tief ins Glas geschaut haben. Viele der Zeugen haben Gedächtnislücken.

Er habe nichts mitbekommen, sagt einer der Freunde des Angeklagten, der sich seit 20. Oktober vor der Stuttgarter Schwurgerichtskammer wegen versuchten Totschlags verantworten muss. Der Zeuge kann sich nur daran erinnern, dass er damals am frühen Morgen des 6. Juni dieses Jahres den anderen Mann blutend am Boden liegen sah. Eine leere Flasche Whisky stand daneben. Allerdings erinnert er sich genau daran, welche Marke es war: „Jack ­Daniels“. Dann gibt er zu, dass nicht nur der Freund, sondern auch er selbst betrunken war. Die Richter geben daraufhin die Vernehmung des Zeugen auf.

Dafür wissen die ­Ermittler der Polizei Esslingen mehr. Man habe wegen eines vermuteten versuchten Tötungsdelikts in Kirchheim ermittelt, wobei der mutmaßliche Täter auf der Flucht war, aber von einem Zeugen verfolgt und dann festgenommen werden konnte. Das blutige Geschehen habe sich in der Kirchheimer Flüchtlingsunterkunft im dritten Obergeschoss abgespielt. Dort habe man mehrere afrikanische Männer - und eine Frau - angetroffen. Das Opfer lag verletzt am Boden, und man habe Tische und Bänke wegschieben müssen, um Erste Hilfe leisten zu können. Festgestellt worden sei auch, dass dort wohl Alkohol getrunken wurde. Auch die Beamten erinnern sich an die leere Whisky­flasche.

Alkohol kann Schuld mindern

Klarheit darüber, wie viel Alkohol in der Nacht vom 5. auf den 6. Juni in der Wohnung konsumiert wurde, soll das Gutachten eines Sachverständigen erbringen. Es geht in dem Verfahren auch darum, ob der Angeklagte infolge der Trunkenheit - es sollen 1,4 Promille gewesen sein - nur noch eingeschränkt schuldfähig ist.

Der Prozess wird am Montag nächster Woche fortgesetzt. Möglicherweise wird dann auch das Urteil verkündet. Bernd Winckler