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Mit „3G“ in die Bücherei

Die Büchereien rund um die Teck haben geöffnet. Wer dort stöbern will, muss allerdings einen 3-G-Nachweis vorlegen, also genesen, getestet oder geimpft sein. Kinder und Schüler sind davon ausgenommen. Masken sind nach wie vor Pflicht. Für die reine Abholung und Rückgabe gilt die 3-G-Regel nicht. Wer den 3-G-Nachweis nicht erbringen kann, hat die Möglichkeit, Medien online, telefonisch oder per E-Mail vorzubestellen und abzuholen. tb