Kirchheim

Mit Begleitern die Schule meistern

Behinderung Eltern, die Unterstützung für ihre Kinder brauchen, erhalten bei der Fachstelle Schulbegleitung Hilfe.

Kirchheim. Seit der Änderung des Schulgesetzes 2015 haben Eltern ein Wahlrecht, ob sie ihr Kind mit Behinderung an einem sonderpädagogischen Beratungs- und Bildungszentrum - früher als Sonderschulen bezeichnet - oder in einer allgemeinbildenden Regelschule anmelden. Der Besuch beider Schulformen bedarf oft individueller Unterstützung der Kinder durch einen Schulbegleiter.

Zahlreiche Grundschulen und weiterführende Schulen sowie sonderpädagogische Beratungs- und Bildungszentren haben Erfahrungen beim Unterrichten von Kindern mit Behinderung, die eine Schulbegleitung benötigen.

Für Familien, die für den Schulbesuch ihrer Kinder eine individuelle Unterstützung in Form einer Schulbegleitung beantragen möchten, bietet die Fachstelle Schulbegleitung des Trägerverbunds Schulbegleitung im Landkreis Esslingen ausführliche Beratung und Unterstützung im Verfahren an. Sie stellt auch Kontakt zu den Anbietern von Schulbegleitung im Trägerverbund Schulbegleitung im Landkreis Esslingen her, damit eine geeignete Kraft für das jeweilige Kind mit Behinderung gefunden werden kann.

Mit Blick auf den anstehenden Schuljahreswechsel sollten sich interessierte Familien möglichst frühzeitig mit der Fachstelle in Verbindung setzen.

5 Auskünfte gibt die Fachstelle Schulbegleitung per E-Mail an fachstelle@schulbegleitung-es.de sowie von montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0 70 21/9 70 66-19