Infoartikel

Nicht jedes behinderte Kind ist ein Inklusionsfall

Aktuell gibt es im Landkreis Esslingen an circa 15 Regelschulen 19 sogenannte Außenklassen. Darin werden 120 Kinder unterrichtet, die offiziell an Sonderschulen angemeldet sind. Lernort ist aber eine normale Grundschule. Ziel ist es, dass so viel Unterricht wie möglich inklusiv stattfindet, also gemeinsam mit den Regelschülern. Allerdings erhalten die Sonderschüler auch getrennt Unterricht. Ein Sonderpädagoge ist immer mit von der Partie. Daneben gibt es etwa 200 behinderte Kinder, die in einer Art Einzelinklusion unterschiedliche Regelschulen besuchen. Darunter sind Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen sowie sinnesgeschädigte und entwicklungsverzögerte Kinder. Auch verhaltensauffällige Kinder sind darunter. Die „Dunkelziffer“ ist hoch. Denn nicht jedes behinderte Kind ist automatisch ein Inklusionsfall. Von Inklusion kann man nur sprechen, wenn bei einem Kind per Gutachten sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden ist. Ein Gutachten kann von Eltern oder Lehrern angefordert werden. Günter Klein berichtet, dass es Kinder gibt, die möglicherweise eine Behinderung haben und an einer normalen Grundschule angemeldet sind, ohne jemals sonderpädagogisch begutachtet worden zu sein. Auch Kinder mit Autismus seien nicht automatisch Inklusionsfälle, weil nicht in jedem Fall ein sonderpädagogischer Förderbedarf bestehe. Autistische Kinder könnten jedoch über die ­Eingliederungshilfe des Land­kreises eine Schulassistenz ­erhalten.adö