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Persönliche Verhältnisse spielen eine Rolle

Wer aus sicheren Herkunftsstaaten nach Deutschland einreist, bekommt per Gesetz generell keine Arbeitserlaubnis, so die Erklärung von Peter Keck, Pressesprecher im Esslinger Landratsamt. Wer aus keinem sicheren Herkunftsstaat nach Deutschland einreist und einen Antrag auf Asyl stellt, kann hingegen arbeiten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ob jemand arbeiten darf, hängt gemäß der Behörde letztlich von verschiedenen Faktoren ab: Eine Duldung während einer Ausbildung nach einem abgelehnten Asylverfahren wird beispielsweise erteilt, wenn die Identität geklärt ist und der Ausländer eine weiße Weste hat. Auch die unterschiedlichen Verfahrensstadien und die persönlichen Verhältnisse spielen eine Rolle.
Die Dauer der Bearbeitungen hängt laut Peter Keck auch immer von der Komplexität eines Antrags ab. Je mehr Daten überprüft werden müssen oder je unplausibler ein Sachverhalt ist, desto größer und zeitaufwändiger ist es, eine Entscheidung zu fällen. ank