Kirchheim

Private Kosten dürfen mit dem Fördergeld bezahlt werden

Betriebe Die Soforthilfe wird von vielen Firmen in Anspruch genommen. Fragen zu Hygienevorschriften nehmen zu.

Region. Schnell soll es gehen und unbürokratisch - die Soforthilfe für die kleinen Betriebe. Mit heiß gestrickter Nadel wurden die Antragsformulare ausgearbeitet und auch schnell Änderungen vorgenommen. Das war der Fall, als die baden-württembergische Landesregierung beschlossen hatte, dass die liquiden Mittel kein Kriterium sind. „Wir sind alle in einer totalen Ausnahmesituation. Bei der Soforthilfe geht es darum, dass die Betriebe bestehen bleiben und ihnen geholfen wird. Das ist die Priorität“, sagt Jens Schmitt, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Esslingen-Nürtingen.

Wenn die laufenden Einnahmen die laufenden Kosten nicht mehr decken, dürfen Selbstständige den Antrag auf Soforthilfe stellen. Betroffen sind beispielsweise Friseure oder Einzelhändler. Ist der Laden zu, kommt kein Kunde - und die Einnahmen liegen bei null.

Bei dem einen oder anderen Antragsteller waren jedoch Bedenken aufgekommen. Was ist rechtlich zulässig? Darf die Kranken- und Rentenversicherung, die private Miete berücksichtigt werden? Irritiert hat die Formulierung „für gewerbliche Ausgaben“. Das wären dann ausschließlich Miete, Haftpflicht, Telefon und so weiter des Betriebs - aber nichts darüber hinaus. Die Frage stand im Raum, ob man strafrechtlich verfolgt wird, wenn man private Ausgaben mit dem Geld bezahlt. Dazu stellt Jens Schmitt klar: „1 180 Euro pro Monate kann jeder als Lebenshaltungskosten ansetzen - darf es in die Kalkulation einrechnen.“

Die Hotlines zu Corona-Themen der IHK Region Stuttgart haben deshalb Hochkonjunktur. Seit dem 25. März haben sie über 25 000 Anfragen telefonisch beantwortet. Durch immer wieder neue Themen wie die Öffnung von Einzelhandelsgeschäften tauchen ständig neue Fragestellungen auf. „Aktuell haben wir etwa 1 000 Anfragen täglich. Um die Flut der Anrufe möglichst schnell bearbeiten zu können, wurde im Schichtbetrieb und zeitweise auch am Wochenende gearbeitet“, sagt Martin Eininger von der Pressestelle der IHK. Die größte Verunsicherung gab es zum Einsatz des Privatvermögens, bevor Soforthilfe beantragt werden konnte.

Anfangs gab es viele Fragen zur Begründung des Antrags, welche Angaben notwendig sind, wie sie belegt werden sollen, und zu den Förderbedingungen. Später kamen häufig Anfragen zum Bearbeitungsstand, zu Ladenschließungen, Kurzarbeitergeld, Steuerstundung und Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen. Inzwischen häufen sich Fragen zu den Rahmenbedingungen und Hygienevorschriften bei der Wiederöffnung von Geschäften.

„Die Anrufer waren dankbar, zum einen, dass es das Soforthilfe-Programm überhaupt gibt, und zum anderen, dass ihnen beispielsweise beim Ausfüllen des Antrags eine Hilfestellung gegeben wird. Trotz existenzieller Sorgen ver­lief die überwiegende Mehrzahl der Gespräche sachorientiert“, erklärt Martin Eininger.

Seit Ende März sind in Baden-Württemberg bislang rund 207 000 Anträge von den Kammern nach einer Vorprüfung an die L-Bank übermittelt worden. Über 160 000 Anträge in einer Gesamthöhe von rund 1,55 Milliarden  Euro wurden laut der L-Bank bislang zur Auszahlung angewiesen. Iris Häfner