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Rechtssicherheit gibt es nicht

Im Rechtsstreit der Stadt Geislingen mit zwölf Nachbarorten, die sich nicht an der Sanierung des Michelberggymnasiums beteiligen wollten, gab es 2015 zwar eine Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts. Darin ist auch formuliert, dass Umlandgemeinden an den Sanierungskosten beteiligt werden müssten, sobald der Anteil der auswärtigen Schüler einer Schule seit fünf Jahren mindestens 50 Prozent betrage. Ein Verfahrensfehler führte jedoch dazu, dass die Causa wieder komplett aufgerollt werden musste und bis heute noch nicht abgeschlossen ist. Immerhin schreibt das Kultusministerium seitdem ein vierstufiges Verfahren vor, das Kommunen vor der rechtlichen Klärung abhaken müssen. Rechtssicherheit für andere Kommunen gibt das Urteil des Verwaltungsgerichts von 2015 offenbar jedoch nicht. cbi