Kirchheim

Reservieren grundsätzlich nicht Pflicht

Gastronomie Ob er Gäste bei der Wiedereröffnung nur nach Vorbestellung empfängt, kann jeder Wirt selbst entscheiden.

Kirchheim. Seit gestern dürfen Speiselokale im Land wieder Gäste empfangen. Welche Regeln dafür gelten, was Vorschrift und was nur als Gebot zu verstehen ist, darüber herrschte bei vielen Gastwirten und Gästen im Vorfeld gleichermaßen Verwirrung. Nach Auslegungshinweisen der zuständigen Ministerien im Land am Wochenende besteht in Gaststätten keine Reservierungspflicht. Darauf weist der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hin. Demnach kann jeder Gastwirt selbst entscheiden, ob er eine Reservierung wünscht. Jedoch muss der Betreiber, wenn er in seinem Lokal eine Reservierung per Mail oder Telefon vorsieht, die Gäste durch einen Aushang außerhalb der Gaststätte darüber informieren.

Pflicht ist hingegen, dass sich jeder Besucher mit Name und Kontaktdaten für die Zeit seines Aufenthalts registriert, damit sich die Infektionskette vom Gesundheitsamt notfalls nachverfolgen lässt. Nur bei Personen, die in einem Haushalt zusammenleben, genügen die Angaben einer Kontaktperson. Die Daten müssen vier Wochen lang aufbewahrt und danach gelöscht oder vernichtet werden. bk