Kirchheim

Richtig formuliert

Patientenverfügungen müssen präzise sein

Nach einem aktuellen Urteil ist es noch wichtiger geworden, eine Patientenverfügung ­präzise zu verfassen. Der Kirchheimer Bürger-Treff hilft dabei.

Kirchheim. Das kürzlich ausgesprochene BGH-Urteil über eine wenig ausführliche Patientenverfügung hat bei vielen Menschen – mit und ohne Patientenverfügung – Fragen aufgeworfen.

Im Grunde ging es bei dem Prozess um eine Familienstreitigkeit, weil nur eines der Kinder die Vollmacht hatte. Das zeigt, dass es absolut notwendig ist, mit allen Kindern darüber zu sprechen und sie in den Prozess „Erstellung einer Patientenverfügung“ mit einzubeziehen. Dies empfehlen die meisten fachkundigen Berater auch.

Die Berater vom Kirchheimer Bürger-Treff arbeiten mit den Papieren der Esslinger Initiative. Diese sind von Juristen, Ärzten und weiteren Fachkräften erstellt worden und werden laufend auf ihre Aktualität überprüft.

Es bestätigt sich nun wieder, dass diese Papiere sehr gut ausformuliert sind und auf die Wünsche des Ausstellers sehr ausführlich eingehen. Detailformulierungen, wie es das BGH-Urteil fordert, sind vorhanden und stellen somit sicher, dass die Anforderungen des BGB § 1901a Patientenverfügung erfüllt werden. Um alles zu berücksichtigen, sollte unbedingt eine qualifizierte Beratung erfolgen.

Aufgrund des demografischen Wandels wird dieses Thema auch in Zukunft immer wichtiger werden.

Das Büro des Bürger-Treffs ist während der üblichen Bürozeiten montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr unter der Nummer 0 70 21/4 77 46 zu erreichen und vermittelt einen Gesprächstermin mit der Leiterin des Vorsorge-Beratungsteams. Außerdem sucht der Bürger-Treff ehrenamtliche Mitstreiter.pm