Kirchheim

Serien-Dieb reist nach dem Urteil aus dem Land

Justiz Die 39. Strafkammer in Stuttgart fällt eine strategische Entscheidung mit einer Bewährungsstrafe.

Gericht
Symbolbild

Kirchheim. Ein 35-jähriger Kirchheimer Serien-Kaufhausdieb durfte gestern nach seinem Urteil das Stuttgarter Landgericht als freier Mann verlassen. Auch für die vierte Tat in einer Kirchheimer Drogerie mit knapp 1 600 Euro Beutewert setzten die Richter die einjährige Haftstrafe zur Bewährung aus.

Dabei hatte es in dem Verfahren gegen den aus Georgien stammenden Fitness-Trainer zunächst nicht nach einer Strafaussetzung zur Bewährung ausgesehen. Immerhin hat er ein einschlägiges Vorstrafenregister, was den Staatsanwalt veranlasste, diesmal keine Milde mehr gegen den Mann an den Tag zu legen. Schließlich sei dieser nicht nur hinsichtlich der letzten - jetzt abzuurteilenden - Tat recht brutal gegen eine Laden-Filialleiterin vorgegangen, sondern hatte auch eine recht hohe Beute gemacht.

Der Reihe nach: Am Mittag des 2. Oktober 2017 stahl der 35-Jährige in einer Drogerie in der Kirchheimer Innenstadt Parfum im Wert von 1 599 Euro, das er in einer mit Metall präparierte Tragetasche verstaute. Allerdings war der dreiste Diebstahl von der Filialleiterin beobachtet worden. Die Frau erwartete ihn am Ausgang und stellte ihn zur Rede. Was jetzt folgte, erfüllt laut dem Urteil nicht nur den Tatbestand des Diebstahls, sondern zusätzlich die Qualifikation des „räuberischen Diebstahls“, für den das Gesetz in besonders schweren Fällen bis zu 15 Jahre Haft androht. Der Angeklagte stieß die Filialleiterin von sich, schleifte sie vor das Geschäft und verletzte sie.

Allein dafür verurteilte ihn bereits das Schöffengericht Kirchheim unter Teck am 15. Mai letzten Jahres zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten - und angesichts der einschlägigen „gewerbsmäßigen Serien-Vorverurteilungen“ ohne Strafaussetzung zur Bewährung. Immerhin habe er die Bewährung verwirkt, weil er handgreiflich gegen die Filialleiterin vorgegangen war.

Damit jedoch wollte sich der Georgier nicht abfinden und legte gegen das Erst-Urteil Berufung ein, mit dem Ziel, die Strafe über einen Bewährungserlass nicht verbüßen zu müssen. Doch die Richterin der 39. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts setzte in ihrer gestrigen ersten Bewertung des Falles deutliche Zeichen: Diese und auch andere bereits abgeurteilte Ladendiebstähle, ebenfalls im oberen Bereich der Werteskala (Parfum und Kosmetika) sprächen von einer „gemeinschädlichen Gesinnung“ und zur Verteidigung der Rechtsordnung in Deutschland sei dazu keine Bewährung mehr möglich. Dies auch angesichts der Vorstrafen. In Ditzingen bei Ludwigsburg hatte der Mann ebenfalls in einer Drogerie Waren im Wert von 1 200 Euro gestohlen, in Heilbronn Kosmetika für 732 Euro und in seiner Erstaufnahmestadt Karlsruhe ebenfalls Waren aus einer Drogerie. Für diese Taten setzte es bei den zuständigen Amtsgerichten jeweils Strafen von Geldauflagen und Haft von fünf Monaten - ebenfalls ohne Bewährung.

Jetzt eine Strafaussetzung beim Kirchheimer Diebstahl, bei dem der Tatbestand des räuberischen Diebstahls erfüllt war, zu gewähren, bezeichnete der Staatsanwalt angesichts der „vielfachen kriminellen Betätigung“ des Angeklagten als unmöglich. Der Mann sei im März 2017 aus Georgien nach Deutschland eingereist und hatte danach mit den Seriendiebstählen begonnen. Dass er dadurch teure Medikamente für seinen schwer kranken Sohn in Georgien finanzieren wollte, nahm ihm der Ankläger nicht ab. Er beantragte, den Mann nicht freizulassen, sondern ihn bis zu Verbüßung der Strafe einsitzen zu lassen.

Erst als der Angeklagte über seine Verteidigerin ein volles Geständnis ablegte und die Feststellungen der Kirchheimer Richter als richtig bezeichnete, hatten die Juristen der 39. Strafkammer ein Einsehen und setzten das neu verhängte Strafmaß von einem Jahr Haft zur Bewährung aus. Mit ein Grund war auch vor allem, dass Verwandte des Angeklagten bereits für den heutigen Freitag eine Ausreisebuchung von Stuttgart nach Tiflis (Georgien) vorlegten und damit gesichert war, dass der Verurteilte freiwillig Deutschland verlässt. Sein im März 2017 gestellter Asylantrag war nämlich abgelehnt worden, weil er ausschließlich als Wirtschaftsflüchtling galt. Bernd Winckler